Justiz - München:Eigenheimlobbyisten klagen gegen Straßenbaubeiträge

München (dpa/lby) - Mit einer Popularklage wollen der bayerische Landesverband Wohneigentum und der Eigenheimerverband die bisherige Praxis bei der Vergabe von Straßenbaubeiträgen kippen. Am Donnerstag bestätigte der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München den Eingang einer 55-seitigen Klageschrift der beiden Lobbyisten, welche zunächst die Überprüfung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) einfordert. Nach ihrer Ansicht unterlässt die bisherige Weitergabe von Sanierungskosten an Eigenheimbesitzer etwa die Verrechnung mit vorhandenen Nachteilen, die Straßenanlieger durch Verkehrsimmissionen wie Lärm und Abgase hinnehmen müssen.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

München (dpa/lby) - Mit einer Popularklage wollen der bayerische Landesverband Wohneigentum und der Eigenheimerverband die bisherige Praxis bei der Vergabe von Straßenbaubeiträgen kippen. Am Donnerstag bestätigte der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München den Eingang einer 55-seitigen Klageschrift der beiden Lobbyisten, welche zunächst die Überprüfung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) einfordert. Nach ihrer Ansicht unterlässt die bisherige Weitergabe von Sanierungskosten an Eigenheimbesitzer etwa die Verrechnung mit vorhandenen Nachteilen, die Straßenanlieger durch Verkehrsimmissionen wie Lärm und Abgase hinnehmen müssen.

Als Popularklage bezeichnet man eine Klage, die von jemandem erhoben werden kann, der durch die angegriffene Handlung nicht in eigenen Rechten verletzt wird, sondern selbst für andere oder die Allgemeinheit handelt, jedoch ohne deren Auftrag.

Im Frühjahr 2016 hatte der Landtag das KAG zuletzt geändert, auch auf Druck der beiden Verbände. Jedoch hätten diese Änderungen keine zufriedenstellende Lösung für Haus- und Grundstücksbesitzer gebracht, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung. "Das Damoklesschwert einer oftmals - manchmal hohen - fünfstelligen Zahlung nach einer Straßenerneuerung schwebt weiterhin über jedem Immobilienbesitzer in Bayern." Beide Verbände vertreten nach eigenen Angaben rund 170 000 mögliche Betroffene im Freistaat. Das Gesetz sei immer häufiger, insbesondere für ältere Menschen, existenzgefährdend.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: