Justiz:Ministerin: Ohne Bundeshilfe nicht genügend Frauenhäuser

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Eine Frau hält ihre Hände vor das Gesicht. (Foto: Fabian Sommer/dpa)

Im Jahr 2022 mussten in MV 306 Schutz suchende Frauen von Frauenhäusern abgewiesen werden, weil kein Platz war. Die zuständige Ministerin erinnert nun den Bund an ein Versprechen.

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Schwerin (dpa/mv) - Mit Blick auf fehlende Plätze in Frauenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern hat die zuständige Justizministerin Jacqueline Bernhardt den Bund an seine Zusage erinnert, sich an der Finanzierung der Einrichtungen zu beteiligen. „Dieses Versprechen ist bislang nicht umgesetzt worden“, sagte die Linken-Politikerin. Ohne Bundeshilfe könnten die Länder ein bedarfsgerechtes Hilfenetz kaum stemmen - das gelte zumal, wenn der Anspruch auf Schutz und Beratung auf alle Menschen ausgeweitet werden solle.

Im Koalitionsvertrag der Ampel in Berlin aus dem Jahr 2021 heißt es zu den Frauenhäusern: „Wir bauen das Hilfesystem entsprechend bedarfsgerecht aus. Der Bund beteiligt sich an der Regelfinanzierung. Dies gilt auch für bedarfsgerechte Unterstützung und Zufluchtsräume für männliche Opfer von Partnerschaftsgewalt.“ Bundesfamilienministerin Lisa Paus hatte im März angekündigt, Frauenhäuser und Frauen-Beratungsstellen finanziell zu stärken. Ihr Haus arbeite an einer entsprechenden bundesgesetzlichen Regelung, kündigte die Grünen-Politikerin an, ohne Details zu nennen.

Bernhardt pocht nun auf die Umsetzung dieses Vorhabens: „Wir müssen alles daran setzen, dass ein Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt kommt“ erklärte sie. Dabei müssten die Länder einbezogen werden. Sie kündigte an, dass das Thema bei der nächsten Gleichstellungsministerkonferenz im Juni in Ludwigsburg (Baden-Württemberg) auf der Tagesordnung stehen werde. Dass die Höhe der Bundesbeteiligung an der Finanzierung der Frauenhäuser weiter offen sei, bezeichnete die Ministerin als „Kernproblem“.

Ein aktueller Bericht des Rostocker Instituts für Sozialforschung und gesellschaftliche Praxis legt die Löcher im Hilfenetz in Mecklenburg-Vorpommern offen. Im Jahr 2022 konnten demnach 306 Schutz suchende Frauen nicht in Frauenhäusern aufgenommen werden, weil nicht genügend Räumlichkeiten vorhanden waren.

Zugleich registriert die Polizei mehr Fälle von häuslicher Gewalt. Laut Schweriner Innenministerium wurden im vergangenen Jahr 2098 Fälle aktenkundig. Das entsprach einer Zunahme um 6,8 Prozent im Vergleich zu 2022. Die Polizei registrierte dabei 1629 Körperverletzungen sowie neun Tötungen. Die Beamten gehen davon aus, dass es noch mehr häusliche Gewalt gibt. Noch immer trauten sich viele Opfer nicht, einen Fall anzuzeigen, hieß es.

© dpa-infocom, dpa:240420-99-743789/2

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