Mainz:Gericht: Polizist kann wegen Tritten entlassen werden

Eine Figur der blinden Justitia. (Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild)

Ein Polizeibeamter auf Probe kann wegen Tritten gegen einen am Boden liegenden und fixierten Tatverdächtigen vor dem Ende der Probezeit aus dem...

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Mainz (dpa/lrs) - Ein Polizeibeamter auf Probe kann wegen Tritten gegen einen am Boden liegenden und fixierten Tatverdächtigen vor dem Ende der Probezeit aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden und den Eilantrag eines 25-Jährigen gegen das Land Rheinland-Pfalz abgelehnt. Bei einem körperlichen Angriff auf einen bereits gefesselten Tatverdächtigen seien ernsthafte Zweifel des Dienstherrn an der charakterlichen Eignung des Antragstellers berechtigt, heißt es in der Mitteilung des Gerichts vom Donnerstag.

Der Mann war nach Abschluss seiner Anwärterzeit im Mai 2018 als Polizeivollzugsbediensteter in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen worden. Während einer Verfolgungsjagd im Mai 2019 fuhr ein Fahrzeug auf den Streifenwagen auf, in dem der 25-Jährige saß. Nachdem andere Polizeibeamte die beiden Insassen aus dem Fahrzeug zu Boden gebracht und fixiert hatten, trat der Polizist mehrfach auf einen der beiden Tatverdächtigen ein.

Darauf erklärte das Land Rheinland-Pfalz mit sofortiger Wirkung die Entlassung des Mannes. Dagegen legte dieser Widerspruch ein. Sein „gravierendes Fehlverhalten“ war in einer Videoaufnahme dokumentiert. Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim Oberlandesgericht Rheinland-Pfalz möglich.

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