Justiz:Maas: In Deutschland darf es keine Kinderehen geben

Berlin (dpa) - Justizminister Heiko Maas will Eheschließungen von unter 18-Jährigen verbieten. "Heiraten darf erst, wer 18 Jahre ist", sagte der SPD-Politiker der dpa. Das Bundeskabinett will sich heute mit einem Gesetzentwurf aus seinem Ressort zur Bekämpfung von Kinderehen befassen. Der Entwurf sieht vor, dass alle Ehen von Personen unter 16 Jahren grundsätzlich nichtig sein sollen. Wenn ein Gatte zum Zeitpunkt der Eheschließung zwischen 16 und 18 Jahren alt war, sollen Gerichte die Ehe aufheben. Die Regelungen gelten auch für im Ausland geschlossene Ehen.

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Berlin (dpa) - Justizminister Heiko Maas will Eheschließungen von unter 18-Jährigen verbieten. „Heiraten darf erst, wer 18 Jahre ist“, sagte der SPD-Politiker der dpa. Das Bundeskabinett will sich heute mit einem Gesetzentwurf aus seinem Ressort zur Bekämpfung von Kinderehen befassen. Der Entwurf sieht vor, dass alle Ehen von Personen unter 16 Jahren grundsätzlich nichtig sein sollen. Wenn ein Gatte zum Zeitpunkt der Eheschließung zwischen 16 und 18 Jahren alt war, sollen Gerichte die Ehe aufheben. Die Regelungen gelten auch für im Ausland geschlossene Ehen.

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