Ludwigshafen am Rhein:Gericht lehnt Eilantrag gegen Baumfällungen ab

Im Fall der einsturzgefährdeten Hochstraße Süd in Ludwigshafen hat ein Gericht einen Eilantrag gegen das Fällen von 14 Bäumen nahe der Verkehrsverbindung als...

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Neustadt (dpa/lrs) - Im Fall der einsturzgefährdeten Hochstraße Süd in Ludwigshafen hat ein Gericht einen Eilantrag gegen das Fällen von 14 Bäumen nahe der Verkehrsverbindung als unzulässig abgelehnt. Die Stadtratsfraktion „Grüne und Piraten“ sei nicht befugt, das Eilverfahren zu führen, teilte das Verwaltungsgericht in Neustadt am Donnerstag mit. Gegen den Beschluss ist Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zulässig (4 L 1346/19.NW).

Der stellvertretende Vorsitzende von „Grüne und Piraten“ hatte zuvor in einer Mitteilung geschrieben: „Die Notwendigkeit, die 14 Bäume zu fällen um letztlich die Hochstraße Süd abreißen zu können, sehen wir nicht.“ Falls es bei der Abholzaktion um den notwendigen Platz für Abrissgeräte und Lastwagen gehen solle, werde vorgeschlagen, den Abriss von der anderen Seite zu beginnen.

Das Gericht urteilte, dass die Fraktion „auf die rechtliche Wahrnehmung der ihr eingeräumten organschaftlichen Befugnisse im Innenverhältnis zur Stadt Ludwigshafen beschränkt“ sei. In Bezug auf das Untersagen von Baumfällungen stehe ihr keine eigene Rechtsposition zu.

Mit dem Fällen der 14 Platanen will die Stadt den Abriss eines maroden Teilstücks der Hochstraße Süd vorbereiten. Die Trasse war Ende August wegen Rissen in der Konstruktion gesperrt worden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: