Karlsruhe:BVG: Häftling hat Erfolg mit Beschwerde wegen Telefonkosten

Karlsruhe (dpa/lno) - Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde eines Gefangenen aus Schleswig-Holstein gegen die Höhe von Telefongebühren stattgegeben. Die Richter der 2. Kammer des Zweiten Senats erkannten in der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung einen Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Resozialisierungsgebot, wie das Gericht mitteilte. Im vorliegenden Fall waren demnach die wirtschaftlichen Interessen des Mannes missachtet worden.

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Karlsruhe (dpa/lno) - Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde eines Gefangenen aus Schleswig-Holstein gegen die Höhe von Telefongebühren stattgegeben. Die Richter der 2. Kammer des Zweiten Senats erkannten in der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung einen Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Resozialisierungsgebot, wie das Gericht mitteilte. Im vorliegenden Fall waren demnach die wirtschaftlichen Interessen des Mannes missachtet worden.

Der Beschwerdeführer war Strafgefangener in einer Justizvollzugsanstalt im Norden. Dort konnten die Gefangenen nur über ein Telefonsystem der Anstalt Gespräche führen, das von einem privaten Telekommunikationsunternehmen betrieben wird. Nach einem Tarifwechsel im Juni 2015 hatte der Gefangene erheblich höhere Telefonkosten.

Einen Antrag des Mannes, die Telefongebühren an deren Höhe außerhalb des Gefängnisses anzupassen, hatte die JVA abgelehnt. Er scheiterte in der Folge auch mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung vor dem Landgericht und mit einer Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht.

Die Karlsruher Richter entschieden nun, dass Gefängnisse die Nutzung von Telefonen zwar nicht gebührenfrei anbieten müssten. „Allerdings dürfen die Gefangenen auch nicht mit Entgelten belastet werden, die, ohne dass verteuernde Bedingungen und Erfordernisse des Strafvollzugs dies notwendig machten, deutlich über den außerhalb des Vollzuges üblichen liegen.“

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