Justiz:Kabinett bringt Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen auf den Weg

Berlin (dpa) - Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas zur Bekämpfung von Kinderehen beschlossen. Demnach soll das Mindestalter für Trauungen in Deutschland künftig bei 18 Jahren liegen. Ende Juli 2016 waren laut Ausländerzentralregister knapp 1500 in Deutschland lebende ausländische minderjährige Personen als verheiratet registriert. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass alle Ehen von Personen unter 16 Jahren grundsätzlich nichtig sein sollen, außer in besonderen Härtefällen. Diese Regelungen gelten auch für im Ausland geschlossene Ehen.

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Berlin (dpa) - Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas zur Bekämpfung von Kinderehen beschlossen. Demnach soll das Mindestalter für Trauungen in Deutschland künftig bei 18 Jahren liegen. Ende Juli 2016 waren laut Ausländerzentralregister knapp 1500 in Deutschland lebende ausländische minderjährige Personen als verheiratet registriert. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass alle Ehen von Personen unter 16 Jahren grundsätzlich nichtig sein sollen, außer in besonderen Härtefällen. Diese Regelungen gelten auch für im Ausland geschlossene Ehen.

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