Hürth:Bezirksregierung muss Höchstspannungsleitung neu prüfen

Leipzig/Hürth (dpa/lnw) - Das Bundesverwaltungsgericht hat den Planfeststellungsbeschluss für Teile einer Höchstspannungs-Stromleitung im Rheinland für rechtswidrig erklärt. Die Bezirksregierung Köln muss nun die Trassenführung im Bereich der Stadt Hürth neu prüfen. Geklagt hatten Anwohner und die Stadtwerke Hürth. Das Gericht entschied am Mittwoch, dass die Bezirksregierung Trassenvarianten nicht ausreichend untersucht hat (Az.: BVerwG 4 A 5.17; 4 A 7.17; 4 A 11.17).

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Leipzig/Hürth (dpa/lnw) - Das Bundesverwaltungsgericht hat den Planfeststellungsbeschluss für Teile einer Höchstspannungs-Stromleitung im Rheinland für rechtswidrig erklärt. Die Bezirksregierung Köln muss nun die Trassenführung im Bereich der Stadt Hürth neu prüfen. Geklagt hatten Anwohner und die Stadtwerke Hürth. Das Gericht entschied am Mittwoch, dass die Bezirksregierung Trassenvarianten nicht ausreichend untersucht hat (Az.: BVerwG 4 A 5.17; 4 A 7.17; 4 A 11.17).

Die Netzgesellschaft Amprion teilte mit, der Bau der Leitung werde durch das Urteil nicht verzögert. Die Beanstandungen bezögen sich auf einen späteren Bauabschnitt. Die schon begonnenen Arbeiten an den Enden der Leitung würden fortgesetzt. Amprion werde die erforderlichen Untersuchungen durchführen und die ergänzenden Unterlagen schnellstmöglich bei der Bezirksregierung Köln einreichen.

Um Netzengpässe zu beseitigen, will Amprion eine bestehende Stromleitung zwischen Rommerskirchen im Rheinkreis Neuss und Bornheim bei Bonn ausbauen. Dazu sollen 206 bestehende Strommasten durch 115 höhere ersetzt werden, an denen mehr und stärkere Leitungen montiert werden können. Die Leitung sei von besonderer Bedeutung für den Stromtransport von Nord- nach Süddeutschland.

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