Justiz - Hamburg:Werbung für Islamischen Staat: dreieinhalb Jahre Haft

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Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Hamburg (dpa/lno) - Ein 28-Jähriger, der im Internet für den Islamischen Staat (IS) geworben hat, ist vom Hanseatischen Oberlandesgericht zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Das Gericht in Hamburg sah es nach Angaben eines Sprechers vom Freitag als erwiesen an, dass der Deutsche im Sommer 2020 in drei Fällen bei Instagram Bilder, Texte und Videos veröffentlichte, in denen zum Dschihad (Heiliger Krieg) gegen Andersgläubige aufgerufen wurde. Die Nutzer der Medien sollten animiert werden, sich in Syrien oder im Irak vom IS zu Kämpfern ausbilden zu lassen und in den Glaubenskrieg zu ziehen.

Der 28-Jährige war bereits am 25. März dieses Jahres vom Amtsgericht St. Georg wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung zu einem Jahr und vier Monaten Haft verurteilt worden - dies wurde in die nun verhängte Gesamtstrafe miteinbezogen. Zusammen mit zwei Mitangeklagten betete er im Oktober 2020 in einer Hofeinfahrt eines Hamburger Mehrfamilienhauses. Als ein Anwohner die drei Männer bat, ihn mit seinem Auto durchzulassen, verprügelten sie ihn.

Die Staatsanwaltschaft hatte unter Einbeziehung der Verurteilung durch das Amtsgericht eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Sollte es dennoch zu einer Verurteilung komme, dürfe die Strafe nicht über drei Jahre hinausgehen, lautete die Forderung.

In dem Prozess, der Anfang August begonnen hatte, schwieg der Angeklagte. Der Mann habe eine "problembehaftete" Kindheit gehabt, sagte der Gerichtssprecher. Er habe keinen Beruf erlernt. Bereits 2016 sei er wegen Körperverletzung verurteilt worden und habe eine Zeit in Haft gesessen. Danach sei der Angeklagte konvertiert und habe sich radikalisiert. Nach dpa-Informationen führten auch Erkenntnisse des Hamburger Verfassungsschutzes zu der Verurteilung.

© dpa-infocom, dpa:211202-99-233477/3

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