Hamburg:Staatsanwaltschaft: Juristinnenbund kritisiert „Männerquote“

Hamburg (dpa/lno) - Der Deutsche Juristinnenbund hat die Bevorzugung von männlichen Bewerbern bei der Hamburger Staatsanwaltschaft als "verfassungswidrige Männerquote" kritisiert. Das Grundgesetz verbiete, das Geschlecht als Anknüpfungspunkt für die Einstellungsentscheidung zu nehmen, erklärte die Vorsitzende des Vereins, Prof. Maria Wersig. Ausnahmen für Frauen seien nur zu rechtfertigen, weil Frauen in Staat und Gesellschaft immer noch strukturell benachteiligt seien. "Eine solche faktische Benachteiligung ergibt sich für Männer nicht schon daraus, dass sie in einer Behörde zahlenmäßig unterrepräsentiert sind", argumentierte Wersig.

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Hamburg (dpa/lno) - Der Deutsche Juristinnenbund hat die Bevorzugung von männlichen Bewerbern bei der Hamburger Staatsanwaltschaft als „verfassungswidrige Männerquote“ kritisiert. Das Grundgesetz verbiete, das Geschlecht als Anknüpfungspunkt für die Einstellungsentscheidung zu nehmen, erklärte die Vorsitzende des Vereins, Prof. Maria Wersig. Ausnahmen für Frauen seien nur zu rechtfertigen, weil Frauen in Staat und Gesellschaft immer noch strukturell benachteiligt seien. „Eine solche faktische Benachteiligung ergibt sich für Männer nicht schon daraus, dass sie in einer Behörde zahlenmäßig unterrepräsentiert sind“, argumentierte Wersig.

Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Freitag sagte, habe die Behörde lediglich das Hamburger Gleichstellungsgesetz von Ende 2014 umgesetzt. Von den 195 Staatsanwälten waren zum Stichtag 31. März 125 weiblich (64,1 Prozent) und 70 männlich (35,9 Prozent). In der für Neueinstellungen bedeutsamen Besoldungsstufe R1, also ohne Berücksichtigung der Oberstaatsanwälte, sind sogar 111 der 155 Stellen von Frauen besetzt (71,6 Prozent) und nur 44 (28,4 Prozent) von Männern.

Auf der Internetseite für Bewerbungen heißt es darum: „Bei der Staatsanwaltschaft Hamburg sind Staatsanwälte unterrepräsentiert. Männliche Bewerber werden daher bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.“ Allerdings habe es bislang noch keinen Fall gegeben, bei dem diese Regelung zur Anwendung gekommen sei, sagte Oberstaatsanwalt Carsten Rinio.

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