Frankfurt am Main:Oberlandesgericht erwartet 2019 weitere IS-Strafverfahren

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt erwartet 2019 weitere Strafverfahren gegen islamistische Gewalttäter. Wie OLG-Präsident Roman Poseck am Donnerstag bekanntgab, sollen bereits Anfang des Jahres zwei Verfahren eröffnet werden, bei denen es unter anderem um einen 18 Jahre alten Syrer geht, der 2017 mit Chinaböllern einen Selbstmordanschlag vorbereitet haben soll. Weitere Anklagen lägen dem Staatsschutzsenat bereits vor und seien ebenfalls 2019 zur Hauptverhandlung vorgesehen, teilte Poseck mit. Dazu beschäftige sich der Senat derzeit noch mit zwei laufenden Prozessen.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt erwartet 2019 weitere Strafverfahren gegen islamistische Gewalttäter. Wie OLG-Präsident Roman Poseck am Donnerstag bekanntgab, sollen bereits Anfang des Jahres zwei Verfahren eröffnet werden, bei denen es unter anderem um einen 18 Jahre alten Syrer geht, der 2017 mit Chinaböllern einen Selbstmordanschlag vorbereitet haben soll. Weitere Anklagen lägen dem Staatsschutzsenat bereits vor und seien ebenfalls 2019 zur Hauptverhandlung vorgesehen, teilte Poseck mit. Dazu beschäftige sich der Senat derzeit noch mit zwei laufenden Prozessen.

Die meisten der bislang verurteilten IS-Straftäter konnten laut Poseck vorzeitig aus der Haft entlassen werden. In sechs von sieben Fällen seien 2018 Strafaussetzungen zur Bewährung vorgenommen worden, nachdem Sachverständige positive Sozialprognosen bei den Tätern feststellten. „Durch den Strafvollzug werden die Verurteilten aus ihrem islamistischen Umfeld herausgerissen und der Indoktrination durch islamistische Propaganda entzogen“, so Poseck. Dazu griffen „Deradikalisierungsprogramme“ im Strafvollzug.

Im zu Ende gehenden Jahr wurden am Oberlandesgericht Frankfurt im Staatsschutz 57 Hauptverhandlungstage (2017: 47) in vier Verfahren durchgeführt. 2017 waren es noch drei Verfahren. Poseck sieht als Grund für die starke Beanspruchung des Oberlandesgerichts, „dass Anklagen sowohl von der Bundesanwaltschaft als auch von der hessischen Generalstaatsanwaltschaft erhoben werden, die eine Vielzahl von Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche islamistische Terroristen führen.“

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