Frankfurt am Main:Generalstaatsanwaltschaft prüft kirchliche Missbrauchsfälle

Fulda/Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat mit dem Bistum Fulda das weitere Vorgehen zur Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs in der Kirche besprochen. Die Behörde vereinbarte am Donnerstag nach eigenen Angaben bei einem Treffen mit Kirchenvertretern in Fulda, dass detaillierte Listen über die in den innerkirchlichen Untersuchungen festgestellten Fälle erstellt werden. Die Staatsanwaltschaft werde dann prüfen, ob darunter auch Fälle sind, die noch nicht angezeigt wurden und auch nicht verjährt sind. Diese sollten dann an die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft weitergegeben werden, sagte Behördensprecher Alexander Badle auf Anfrage.

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Fulda/Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat mit dem Bistum Fulda das weitere Vorgehen zur Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs in der Kirche besprochen. Die Behörde vereinbarte am Donnerstag nach eigenen Angaben bei einem Treffen mit Kirchenvertretern in Fulda, dass detaillierte Listen über die in den innerkirchlichen Untersuchungen festgestellten Fälle erstellt werden. Die Staatsanwaltschaft werde dann prüfen, ob darunter auch Fälle sind, die noch nicht angezeigt wurden und auch nicht verjährt sind. Diese sollten dann an die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft weitergegeben werden, sagte Behördensprecher Alexander Badle auf Anfrage.

Die gleiche Vorgehensweise hatte die Behörde bereits im Januar bei Treffen mit Vertretern der Bistümer Mainz und Limburg vereinbart. Damit soll ein einheitliches Vorgehen bei der Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in der Kirche koordiniert werden.

Die Ermittler wollen bis Mitte des Jahres einen Überblick zur Lage bekommen. Vor allzu hohen Erwartungen warnte Behördensprecher Badle allerdings: Es werde in den Bistümern wohl nur eine Handvoll von Verfahren geben. Die meisten Fälle seien verjährt. Alle Missbrauchsfälle, die sich vor 1980 ereignet hätten, hätten demzufolge keine Chance mehr, strafrechtlich verfolgt zu werden. Hier liege die Aufarbeitung moralischen Unrechts in der Hand der Kirche.

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