Frankfurt am Main:Flut von Diesel-Verfahren bei hessischen Gerichten

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Eine massive Zunahme von Klagen rund um Dieselfahrzeuge stellt die hessische Justiz vor Herausforderungen. Die Zahl der bei den Landgerichten eingegangenen Verfahren sei von 610 im Jahr 2017 auf 4655 im vergangenen Jahr rasant gestiegen, teilte das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) am Montag mit. "Das ist ein Anstieg um ungefähr 650 Prozent. Auch 2019 ist der Trend bisher ungebrochen", sagte OLG-Präsident Roman Poseck am Montag einer Mitteilung zufolge. Bei den meisten dieser reinen Zivilverfahren forderten die Kläger demnach die Rückabwicklung des Kaufvertrages für ihr Auto, da dieses nicht die zugesagten Abgaswerte habe.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Eine massive Zunahme von Klagen rund um Dieselfahrzeuge stellt die hessische Justiz vor Herausforderungen. Die Zahl der bei den Landgerichten eingegangenen Verfahren sei von 610 im Jahr 2017 auf 4655 im vergangenen Jahr rasant gestiegen, teilte das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) am Montag mit. „Das ist ein Anstieg um ungefähr 650 Prozent. Auch 2019 ist der Trend bisher ungebrochen“, sagte OLG-Präsident Roman Poseck am Montag einer Mitteilung zufolge. Bei den meisten dieser reinen Zivilverfahren forderten die Kläger demnach die Rückabwicklung des Kaufvertrages für ihr Auto, da dieses nicht die zugesagten Abgaswerte habe.

Das OLG registrierte zeitgleich eine Vervielfachung der Diesel-Berufungsverfahren: 2017 hatte es 40 Eingänge gebeben, 2018 rund 500. In diesem Jahr seien es bereits 185 neue Fälle, am Ende könnten es 1500 sein. Die Bearbeitung sei aufwendig. Jeder Einzelfall müsse geprüft werden, unter anderem weil es um verschiedene Automodelle und Ansprüche gehe.

Die 2018 neu eingeführte Musterfeststellungsklage habe bislang keine spürbaren Auswirkungen auf die Eingangszahlen gehabt, teilte das Gericht weiter mit. Im Gegenteil: Trotz dieser Möglichkeit gingen „viele Verbraucher offensichtlich weiter den Weg der individuellen Klage“. Mit der Musterfeststellungsklage können Verbraucherschützer stellvertretend für viele Betroffene gegen Unternehmen klagen.

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