Düsseldorf:Tod eines Häftlings: Landtag beschließt U-Ausschuss

Düsseldorf (dpa/lnw) - Der tragische Tod eines irrtümlich inhaftierten Syrers nach einem Zellenbrand wird von einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss aufgearbeitet. Mit der großen Mehrheit der Opposition aus SPD und Grünen sowie der Regierungsfraktionen von CDU und FDP beschloss der Landtag am Donnerstag die Einsetzung des Gremiums. Die AfD enthielt sich.

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Der tragische Tod eines irrtümlich inhaftierten Syrers nach einem Zellenbrand wird von einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss aufgearbeitet. Mit der großen Mehrheit der Opposition aus SPD und Grünen sowie der Regierungsfraktionen von CDU und FDP beschloss der Landtag am Donnerstag die Einsetzung des Gremiums. Die AfD enthielt sich.

Der hellhäutige 26 Jahre alte Syrer Ahmed A. war mit einem dunkelhäutigen Mann aus dem afrikanischen Mali verwechselt worden und deshalb ins Gefängnis gekommen. Er hatte mehrere Wochen in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Kleve gesessen und den Zellenbrand laut einem externen Sachverständigen selbst gelegt. Der Mann erlitt Verbrennungen und starb Ende September in einer Klinik.

Der Ausschuss solle strukturelle Defizite, aber auch mögliche Versäumnisse und Fehleinschätzungen der Ministerien und Behörden aufklären, sagte SPD-Fraktionsvize Sven Wolf. „Wir wissen nicht, wie und warum Ahmed A. gestorben ist.“ Diese Fragen quälten auch die Angehörigen. Zwei Monate nach der Tragödie seien die Fragen noch nicht beantwortet, sagte Wolf. Der Rechtsexperte der Grünen-Fraktion, Stefan Engstfeld, sagte: „Wir müssen daraus Lehren ziehen, dass so etwas in unserem Land nie wieder passieren darf.“

Die zuständigen Minister für Justiz und Inneres hätten sich mehrfach entschuldigt und immer über den Stand der Ermittlungen Auskunft gegeben, sagte der CDU-Abgeordnete Günther Bergmann. Der offizielle Ermittlungsbericht der Staatsanwaltschaft Kleve liege zudem noch gar nicht vor. Die CDU stimme dennoch dem Antrag von SPD und Grünen aus Parlamentstradition wegen des Schutzes eines Minderheitenwunsches zu. SPD und Grüne hätten auch mit ihren Stimmen allein den Ausschuss einsetzen können.

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