Justiz - Braunschweig:Hinterhof-Mord in Salzgitter: Gericht verhandelt zum Urteil

Braunschweig
Eine Statue der Justitia mit verbundenen Augen am Eingang eines Gerichts. Foto: Fabian Sommer/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Braunschweig (dpa) - Nach dem Mord an einem 25 Jahre alten Mann auf einem Parkplatz in Salzgitter muss zum Urteil nachverhandelt werden. Durch einen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) geht es ab dem heutigen Montag am Landgericht Braunschweig erneut um die Frage der besonderen Schwere der Schuld. (Az.: 1 Ks 112 s 5153/19 (1/21)) Das Schwurgericht hatte im Februar 2020 einen 34 Jahre alten Mann nach einem umfangreichen Indizienprozess wegen Mordes und Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt.

Nach Überzeugung des Landgerichts wartete der Mann im Januar 2019 mehr als eine Stunde lang in dem Hinterhof auf das Opfer. Als dieser aus dem Auto stieg, feuerte der Angeklagte aus kurzer Distanz Schüsse ab. Der Mann starb im Klinikum an seinen Schussverletzungen. Der Verurteilte, der einer muslimischen Familie angehört, tolerierte laut Gericht die Beziehung seiner Schwester zu ihrem Freund mit christlicher Religionszugehörigkeit nicht.

Die lebenslange Haftstrafe für den Mord ist rechtskräftig, nachdem der BGH die Revision des Angeklagten zum überwiegenden Teil verworfen hat. An zwei Verhandlungstagen ohne Zeugen soll aber die Bewertung zur besonderen Schwere der Schuld überprüft werden. Die spielt bei einer lebenslangen Haft eine Rolle, wenn nach 15 Jahren eine Aussetzung zur Bewährung geprüft wird.

© dpa-infocom, dpa:210509-99-530924/2

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