Justiz:Berufungsprozess um tödlichen Rennbahn-Unfall gestartet

Lesezeit: 1 min

Zum Auftakt eines Berufungsprozesses um einen tödlichen Verkehrsunfall. (Foto: Christopher Hirsch/dpa)

Nach einem Sommerfest kommt es zu einem Verkehrsunfall, bei dem eine Frau stirbt. Der Fahrer wird verurteilt. Nun ist ein Berufungsprozess gestartet. Der Fall wird aber nicht gänzlich neu aufgerollt.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Rostock (dpa/mv) - Der wegen des tödlichen Unfalls nach einer Sommerparty in Bad Doberan verurteilte Autofahrer hat im Berufungsprozess eingeräumt, vor dem Unfall Alkohol konsumiert zu haben. Er habe während der Party zwei Whiskey-Colas getrunken, sagte der 21-Jährige am Dienstag zu Beginn der Verhandlung vor dem Landgericht Rostock.

Während der Verhandlung in erster Instanz hatte er den bei ihm nachgewiesen Alkohol noch mit der Nutzung eines Mundsprays erklärt. Es habe sich dabei um eine Ausrede gehandelt, sagte er nun. Er sei zu feige gewesen, den Alkoholkonsum zuzugeben. Als Fahranfänger unter 21 Jahren hätte er damals gar keinen Alkohol trinken dürfen, sagte am Dienstag der Vorsitzende Richter. Bei dem Autofahrer waren ein Atemalkoholwert von 0,35 Promille und ein Blutalkoholwert von 0,21 Promille festgestellt worden.

Bei dem Unfall nach einer XXL-Schaumparty auf dem Gelände der Galopprennbahn Bad Doberan im Sommer 2022 starb eine junge Frau, vier weitere Personen wurden teils schwer verletzt. Der damals 19-Jährige hatte mit seinem PS-starken Auto, in dem sich weitere Partygäste befanden, auf einer nahegelegenen Straße eine Gruppe angefahren, die zuvor ebenfalls die Party verlassen hatte.

Vom größten Fehler seines Lebens sprach der Angeklagte am Dienstag. „Ich habe anderen Leid zugefügt.“ Dieses sei nicht wieder gutzumachen. Er wünsche, er könnte es rückgängig machen.

Das Rostocker Amtsgericht hatte den jungen Mann Ende Juni vorigen Jahres wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Zusätzlich wurde eine Sperre verhängt, durch die der Angeklagte erst nach drei Jahren wieder eine Fahrerlaubnis bekommen kann. Dagegen gingen der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft in Berufung. Die Berufung bezieht sich nach Aussage des Vorsitzenden Richters nur auf die Rechtsfolgen, also das Strafmaß. Die vorinstanzliche Feststellung, dass es sich um einen vermeidbaren Unfall handle, der zum Tod und Verletzungen der Geschädigten geführt habe, sei rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:240416-99-693857/3

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: