Berlin (dpa/bb) - Wohnungslose haben keinen Anspruch auf eine dauerhafte Unterbringung in einer Obdachlosenunterkunft, wenn ihnen ein Anspruch auf Sozialleistungen zusteht. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht, wie es am Donnerstag mitteilte.
Zwar sei Obdachlosigkeit "eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, zu deren Abwendung die Ordnungsbehörden verpflichtet seien könnten", hieß es. Allerdings bestehe der Anspruch auf die Unterbringung nur in "akuten Notlagen".
Es hatte eine sechsköpfige rumänische Familie geklagt. Da ihr im vergangenen Jahr gerichtlich der Bezug von Sozialleistungen zugesprochen worden sei, bestehe hier keine akute Notlage, begründete das Verwaltungsgericht seine Entscheidung. Die Familie hätte sich bereits um eine eigene Wohnung kümmern können.