Justiz - Berlin:Generalstaatsanwältin: Antisemitismus in Prozessen benennen

Berlin
Claudia Vanoni, Antisemitismusbeauftragte der Generalstaatsanwaltschaft Berlin. Foto: Christophe Gateau/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Berlin (dpa/bb) - Berlins Generalstaatsanwältin Margarete Koppers hat Ermittler und Richter aufgefordert, Antisemitismus in Strafverfahren klar zu benennen. Dieses Motiv werde oft nur umschrieben, nicht erkannt oder gehe im Laufe eines Prozesses verloren, sagte Koppers am Mittwoch in Berlin. Dies müsse sich ändern, auch damit Strafen verschärft werden könnten.

Die heutige Rechtsprechung stamme aus einer Zeit, in der Hasskriminalität etwa im Netz noch nicht vorkam. Sie hinke der gesellschaftlichen Entwicklung hinterher. "Das ist mein Auftrag an die Staatsanwaltschaft, neue Wege zu beschreiten, mutig zu sein und Anklage zu erheben", so Koppers. Dabei müsse auch Misserfolg in Kauf genommen werden. Ziel seien Veränderungen.

Laut Staatsanwaltschaft ist Antisemitismus kein eigenständiger Straftatbestand. Solche Straftaten werden der Hasskriminalität zugerechnet.

Nach dem erstem Jahresbericht der Berliner Antisemitismusbeauftragten der Generalstaatsanwaltschaft, Claudia Vanoni, wurden im Vorjahr in Berlin 386 Strafverfahren mit antisemitischem Hintergrund eingeleitet. In 104 Fällen wurden die Taten im Internet begangen. 169 Verfahren mussten eingestellt werden, weil Täter nicht ermittelt werden konnten oder sich kein hinreichender Tatverdacht ergab.

Aufgabe der Beauftragten ist die Vernetzung mit Institutionen und Organisationen jüdischen Lebens. Dort gebe es den Eindruck bei Betroffenen antisemitischer Vorfälle, es passiere zu wenig bei der Strafverfolgung, sagte Vanoni. Dem wolle sie entgegen wirken. Im Bericht hieß es, Antisemitismus bedrohe die Stabilität der gesamten Gesellschaft.

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