Pamela Reif:Influencerin verliert im Prozess um Schleichwerbung

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Pamela Reif und ihr Anwalt Joachim Ritter von Strobl-Albeg bei der Verhandlung im Januar. (Foto: dpa)
  • Der Berliner Verband Sozialer Wettbewerb geht gegen mögliche Schleichwerbung von Influencern vor.
  • Auch gegen Instagram-Berühmtheit Pamela Reif hat er in drei Fällen eine Unterlassungsverfügung erwirkt.
  • Beim Streit vor dem Landgericht Karlsruhe hat Reif jetzt verloren. Sie darf keine Marken auf ihren Fotos verlinken, ohne die Beiträge als Werbung zu kennzeichnen.

Pamela Reif gehört zu den deutschen Berühmtheiten bei Instagram. In dem sozialen Medium hat die 22-jährige Karlsruherin mehr als vier Millionen Follower. Mit Fotos und Videos lässt sie diese an ihrem Leben teilhaben, gibt Fitness- und Ernährungsratschläge und präsentiert ihre Outfits. Damit verdient sie ihr Geld, sie ist eine so genannte Influencerin. Doch wo beginnt bei der Arbeit von Influencern die Schleichwerbung? Diese Frage beschäftigt derzeit mehrere Gerichte in Deutschland. Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) geht gegen die Instagram-Größen vor. Reif hat jetzt einen Prozess vor dem Landgericht Karlsruhe verloren.

Sie darf auf ihren Fotos keine sogenannten Tags zu Markenherstellern setzen, ohne dies als Werbung zu kennzeichnen, entschied der Richter. In drei Fällen hatte der VSW eine Unterlassungsverfügung gegen die 22-Jährige erwirkt.

Kommerzieller Zweck

Beim Prozessauftakt im Januar hatte Pamela Reif den Vorwurf der Schleichwerbung zurückgewiesen. Aus ihrer Sicht handele es sich erst um Werbung, wenn sie für die Präsentation der Kleidung bezahlt werde. Entsprechende Werbevereinbarungen kennzeichne sie immer, gab sie damals an. Der Vorsitzende Richter hatte ihr entgegengehalten, beim Instagram-Auftritt einer derart bekannten Person sei zwischen geschäftlich und privat kaum zu unterscheiden. "Wer sich entscheidet, mit Instagram Geld zu verdienen, dem ist die Möglichkeit genommen, dort privat unterwegs zu sein", sagte er.

Am Donnerstag betonte er erneut, dass der kommerzielle Zweck immer kenntlich zu machen sei. Besonders die überwiegend jungen Menschen, die zu Reifs Followern gehören, seien leicht zu beeinflussen und müssten geschützt werden. Das Gericht wertete Reifs Vorgehen als Wettbewerbsverstoß. Ihre geposteten Fotos weckten das Interesse an den getragenen Kleidungsstücken und Accessoires. "Indem die Nutzer durch nur zwei Klicks auf die Herstellerseite gelangen können, werden Image und Absatz des jeweiligen Herstellers gefördert", teilt das Gericht mit.

Reifs Anwalt kündigte an, in die nächste Instanz vor das Oberlandesgericht zu gehen. Da es sich um eine der ersten Entscheidungen in einem solchen Hauptsacheverfahren handele, könne die Sache auch bis zum Bundesgerichtshof gehen, um offene Fragen zu klären, sagte der Richter.

Neben Reif waren und sind weitere Influencer wegen möglicherweise fehlender Werbekennzeichnungen in rechtliche Auseinandersetzungen verwickelt. Der Verband Sozialer Wettbewerb hat nach eigenen Angaben seit 2017 einzelne Abmahnungen, zusammen im niedrigen zweistelligen Bereich, ausgesprochen. In München beispielsweise wird Ende April eine Entscheidung in einem Verfahren unter Beteiligung von Cathy Hummels erwartet.

Noch fehlt ein Grundsatzurteil des BGH zum Thema. 2014 hatten die Karlsruher Richter im Fall eines Printmediums entschieden, dass der Zusatz "sponsored by" kein Ersatz für die Kennzeichnung einer Werbung als "Anzeige" ist.

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