Gruppenvergewaltigung in Mülheim an der Ruhr:Sie waren noch Kinder

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Ein Kameramann filmt einen Spielplatz, in dessen Nähe eine junge Frau sexuell missbraucht worden ist. (Foto: dpa)
  • Fünf Minderjährige sollen in Mülheim eine junge Frau vergewaltigt haben.
  • Einer der 14-jährigen Tatverdächtigen wurde in Haft genommen.
  • Zwei der dringend Tatverdächtigen gelten vor dem Gesetz noch als Kinder, da sie unter 14 Jahre alt sind.

Von Moritz Geier, Magdalena Pulz und Jana Stegemann

Der Hund bemerkte am späten Freitagabend um kurz nach 22 Uhr als erster, dass etwas nicht stimmte. Er soll so aufgeregt gebellt haben, dass die Besitzer, alarmiert durch die Unruhe ihres Haustieres, in das Gebüsch hinter ihrem Garten in Mülheim am Eppinghofer Bruch schauten - und eine verletzte junge Frau und zwei männliche Personen entdeckten. Die beiden Jugendlichen sollen dann über einen Radweg geflüchtet sein. Ihr mutmaßliches Opfer ließen sie im Gebüsch liegen, die Anwohner leisteten erste Hilfe und verständigten die Polizei.

Noch am Abend stellte die eine Gruppe Kinder und Jugendlicher: zwei Zwölfjährige, drei 14-Jährige. Einer der mutmaßlichen Täter sitzt mittlerweile in U-Haft. Sie sollen die 18-jährige Frau in dem Gebüsch über einen längeren Zeitraum sexuell missbraucht und geschlagen haben. Die jeweilige Rolle und der Anteil der fünf Beteiligten am Tatgeschehen wird derzeit noch ermittelt. Und doch bleibt hängen: eine Gruppenvergewaltigung, an der Kinder beteiligt waren? "Es war Gewalt im Spiel, massive Gewalt", sagte ein Polizeisprecher am Sonntagabend. Die junge Frau musste im Krankenhaus behandelt werden. Polizeiangaben zufolge wird gegen die Gruppe wegen eines "schweren Sexualdelikts" ermittelt. Aber wie ihr Fall aufgearbeitet werden kann, ist alles andere als klar: Die Tatverdächtigen wurden am Wochenende von der Polizei befragt und anschließend ihren Familien übergeben. Die beiden Zwölfjährigen sind wegen ihres Alters noch nicht einmal strafmündig.

Zwei der Familien seien dem örtlichen Jugendamt schon vor der Tat bekannt gewesen

Wie die Staatsanwaltschaft Duisburg am Montagabend mitteilte, wurde einer der 14-Jährigen inzwischen einem Haftrichter vorgeführt. Er sei als Strafunmündiger bereits zweimal wegen sexueller Belästigungen aufgefallen. Alle fünf sollen auf Antrag der Stadt Mülheim bis zu den Sommerferien von der Schulpflicht entbunden werden. Die Familien von vier Tatverdächtigen leben in der nordrhein-westfälischen Großstadt Mülheim bei Essen - ebenso wie das mutmaßliche Opfer. Zwei der Familien seien dem örtlichen Jugendamt schon vor der Tat bekannt gewesen, sagte die Sprecherin der Stadt Mülheim, Anke van Löchtern. Den Familien der Verdächtigen sei am Montag vom Jugend- und Sozialamt Hilfe angeboten worden. "Wir schauen jetzt: Brauchen die Eltern Rat und Hilfe? Sind sie mit der Situation überfordert?" Jugendamtsmitarbeiter würden auch die Familienverhältnisse überprüfen.

Gruppenvergewaltigungen sind kein neues Phänomen, aber zuletzt haben zwei ähnliche Fälle Schlagzeilen gemacht. Vor gut einem Jahr überfielen acht Jugendliche ein 13-jähriges Mädchen in Velbert bei Wuppertal. In Freiburg läuft ein Verfahren gegen elf Männer zwischen 18 und 30 Jahren. Sie sollen Mitte Oktober vergangenen Jahres eine 18-Jährige nach einem Discobesuch vergewaltigt haben. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik ermittelten die Behörden 2017 gegen 467 Verdächtige beim Tatbestand der Gruppenvergewaltigung. Mehr als ein Drittel davon waren Jugendliche unter 21 Jahren, fast alle männlich. Worum geht es den Tätern? Sexualität? Macht?

Kulturwissenschaftlerin Mithu Sanyal, 48, hat sich mit dem Thema intensiv befasst und darüber auch ein Buch geschrieben ("Vergewaltigung - Aspekte eines Verbrechens"). Gruppenvergewaltigungen von derart jungen Tätern hält sie, trotz des ähnlich gelagerten Falles in Velbert, für "absolute Ausnahmefälle". Oft hätten diese Taten weniger mit sexueller Befriedigung zu tun als mit dem Herstellen und Zelebrieren von Dominanz und Kontrolle, sagt Sanyal. "Bei Gruppenvergewaltigungen spielt die innere Gruppendynamik immer eine größere Rolle als die Dynamik von den Tätern zum Opfer." Mit einer Dämonisierung der Täter ist so ein Fall also nicht erklärt. "Der Gedanke, das sind ganz böse Menschen, die sich schon mit zwölf aktiv überlegen, ich möchte jemanden sexuell erniedrigen - da glaube ich nicht dran. Es ist sicherlich komplexer."

"Grenzfall zwischen Täter sein und ebenfalls auch Opfer geworden zu sein"

Mithu Sanyal verblüfft das sehr junge Alter der Tatverdächtigen, auch, wie sie sagt, "entwicklungstechnisch". Sexualität sei bei so jungen Tätern in einem solchen Fall "vielleicht das Mittel zur Gewalt, aber ob es ein sexuelles Erlebnis für den Täter sein kann, wage ich zu bezweifeln". Als Zwölfjähriger an einer Vergewaltigung beteiligt zu sein, hält die Kulturwissenschaftlerin für einen "Grenzfall zwischen Täter sein und ebenfalls auch Opfer geworden zu sein, dadurch, dass man vielleicht unter Druck stand, mitmachen zu müssen. Vergewaltigung ist immer auch ein Verbrechen, das die Täter mitbeschädigt, es ist massiv selbstverletzend, womit ich aber nicht sagen will: ,Ach, die armen Täter'."

Die Frage aber, warum so junge Menschen zu einem solchen Verbrechen fähig sind, lässt sich immer nur im Einzelfall mit Informationen über familiäre Hintergründe, Erziehung und Veranlagung der Täter beantworten. Spielen Traumatisierungen, psychopathische Veranlagungen, also eine fehlende Fähigkeit, Empathie zu empfinden, eine Rolle? Auch darüber gibt es im Fall Mülheim bisher keine Informationen.

Und wie geht es jetzt weiter? Sanyal warnt davor, als Gesellschaft "überpanisch" zu reagieren. "Es gibt keine neue Welle von marodierenden Banden 14-Jähriger. Aber es ist ein Fall mit Signalcharakter, wir müssen uns als Gesellschaft überlegen, was wir präventiv machen können."

Dazu gehörten eine umfangreiche Sexualaufklärung, Konsenstrainings, Gendertrainings und Anti-Gewalt-Trainings. Der Chef der Deutschen Polizeigesellschaft Rainer Wendt fordert indes ein weiteres Mal die Herabsetzung des Alters der Strafmündigkeit von 14 auf zwölf Jahre. "Es geht nicht darum, Kinder in den Knast zu stecken, sondern darum, die Möglichkeiten von Richtern zu nutzen - Auflagen erteilen, ermahnen und verwarnen." Das würde auch nicht gegen eine Ausweitung der Kompetenzen des Jugendamts sprechen.

© SZ vom 09.07.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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