Grundsatzurteil des BGH:Niederlage für Beckenbauer

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Es wird kein totales Veröffentlichungsverbot für Fotos von Promi-Kindern geben. Fußball-Idol Franz Beckenbauer scheiterte mit einer entsprechenden Klage vor dem Bundesgerichtshof.

Franz Beckenbauer ist in seinem 64-jährigen Leben schon durch vieles aufgefallen, aber kaum durch Kamera-scheu. Doch seine beiden jüngsten Kinder wollte der "Kaiser" so radikal vor Fotoveröffentlichungen schützen, wie das vor ihm nur die klagefreudige Caroline von Monaco versucht hatte.

Der heute neunjährige Sohn und die fünfjährige Tochter sollten bis zur Volljährigkeit nicht mehr abgebildet werden, verlangten die Eltern Franz und Heidi Beckenbauer. Ein solches "Generalverbot" lehnte der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt ab. Über die Zulässigkeit von Fotos müsse weiter im konkreten Einzelfall entschieden werden, hieß es.

Die Fotos der Kinder waren 2007 in den zum Burda-Verlag gehörenden Zeitschriften Neue Woche, Viel Spaß und Freizeit aktuell erschienen. Sie waren in den Berichten über Beckenbauer jeweils mit beiden Eltern oder einem Elternteil gezeigt. Das fanden die Beckenbauers, die im Juli 2006 mit ihren Kindern eine Prominenten-Hochzeit beim Stangl-Wirt in Kitzbühel gefeiert hatten, gar nicht in Ordnung.

Sie erwirkten zwei Unterlassungserklärungen und verlangten ein Fotoverbot bis zur Volljährigkeit der Kinder. Vor dem Land- und vor dem Oberlandesgericht Hamburg hatten sie damit zunächst auch Erfolg.

Die Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Schutz der Privatsphäre könne nicht im Voraus vorgenommen werden, entschied aber jetzt der BGH: Weder seien die Bilder bekannt noch der Kontext, in dem sie dereinst veröffentlicht würden. Das Gericht verwies auf sein Urteil von 2007, in dem es ein vorbeugendes Verbot von Urlaubsfotos der Ex-Schwimmerin Franziska van Almsick ebenfalls abgelehnt hatte. (Az: VI ZR 314/08 u. 315/08 vom 6. Oktober 1009)

Nach den Worten des Senatsvorsitzenden Gregor Galke können auch bei Kindern Ereignisse eintreten, die von großem öffentlichen Interesse sind. In der Verhandlung hatte Galke gefragt, wie denn mit den Fotos umzugehen wäre, wenn Beckenbauers Sohn Joel Maximilian mit 17 Jahren selbst ein erfolgreicher Fußballer wäre.

"Die Betroffenen sind damit nicht schutzlos gestellt", beschwichtigte Galke bei der Urteilsverkündung. Im konkreten Fall könne nach wie vor auf Unterlassung oder sogar auf Geldentschädigung geklagt werden.

Hintergrund der Klage ist ein Urteil von 1999, mit dem das Bundesverfassungsgericht den Schutz von Kindern gegen Paparazzi-Fotos gestärkt hatte. Damals ging es um die Kinder von Prinzessin Caroline. Sie müssten stärker vor einer Medienöffentlichkeit abgeschirmt werden, weil sie sich erst noch zu "eigenverantwortlichen Persönlichkeiten" entwickeln müssten, hieß es in dem Urteil.

© dpa/SZ/Helmut Kerscher/afis - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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