Gesetz:Cannabis: 10 bis 20 Prozent der Strafverfahren betroffen

Eine Cannabis-Pflanze. (Foto: Matt Masin/Zuma Press/dpa/Illustration)

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Kiel/Schlewig (dpa/lno) - Erste Auswertungen von Strafverfahren haben nach Angaben des Schleswig-Holsteinischen Innenministeriums gezeigt, dass etwa 10 bis 20 Prozent der Verfahren von der Amnestieregelung des Cannabis-Gesetzes betroffen sind. Die in der Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft liegende Überprüfung der Urteile gegen erwachsene Täterinnen und Täter dauere noch an, teilte das Ministerium mit.

Mit Stand vom 5. April seien bisher etwa 1500 Verfahren einer Prüfung unterzogen worden, hieß es von der Schleswig-Holsteinischen Generalstaatsanwaltschaft. In wie vielen Fällen Strafen erlassen oder ermäßigt werden müssen oder eine neue Strafe festzusetzen sei, lasse sich bisher nicht beziffern.

© dpa-infocom, dpa:240419-99-736809/2

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