Prozess in Lübeck:"Sexsomnia schließen wir aus"

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Vor Gericht hat der Angeklagte geschwiegen, während der Ermittlungen aber angegeben, dass er sich nicht an die Nacht erinnern könne. (Foto: Marcus Brandt/dpa)

Ein Ex-Staatsanwalt wird wegen der Vergewaltigung seines Sohnes auf Bewährung verurteilt. Die Richterin glaubt ihm nicht, dass er geschlafwandelt habe. Für das Verhalten seiner Verteidiger findet sie deutliche Worte.

Von Jana Stegemann

So ungewöhnlich der Prozess vor dem Landgericht Lübeck war, so ungewöhnlich sind auch die Worte der Vorsitzenden Richterin ganz am Ende der Urteilsverkündung. Es ist ihr letzter Prozess vor dem Ruhestand, Helga von Lukowicz wendet sich direkt an die beiden Anwälte Johann Schwenn und Yves Georg. "Ich gebe Ihnen meinen Dank mit auf den Weg nach Hamburg, Sie haben mir den Abschied von der Justiz leicht gemacht", sagt die Richterin ruhig und mit sparsamer Mimik, zuvor hatte sie deren "unerhörtes Verteidigerverhalten" während des Prozesses kritisiert. Schwenn und Georg sitzen mit verschränkten Armen da, schütteln leicht die Köpfe. Während der Verhandlung hatten sie sich etwa über grinsende Zuschauer und die "Pampigkeit" der Vorsitzenden Richterin beschwert. Immer wieder war es zu unnötigen Wortgefechten gekommen. Jetzt sagt die Richterin: "Das Verteidigerverhalten rechnen wir selbstverständlich dem Angeklagten nicht zu."

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