Einsturz des Kölner Stadtachivs:Staatsanwaltschaft und Bauüberwacher legen Revision ein

Sitzungssaal des Kölner Landgerichts bei der Urteilsverkündung am 12. Oktober 2018 im Strafprozess um das 2009 eingestürzte Stadtarchiv. (Foto: Rolf Vennenbernd/dpa)
  • Die Staatsanwaltschaft sowie der zu einer Bewährungsstrafe verurteilte Bauüberwacher haben gegen das Urteil des Landgerichts Köln Revision eingelegt.
  • In dem Verfahren wurde der 57-Jährige zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt, drei weitere angeklagte Personen wurden freigesprochen.

Nach dem Urteil im Prozess um den Einsturz des Kölner Stadtarchivs haben die Staatsanwaltschaft sowie der verurteilte Bauüberwacher der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) Revision eingelegt. Die Revision der Staatsanwaltschaft beschränke sich auf die Freisprüche der beiden angeklagten Mitarbeiter beteiligter Baufirmen, sowie einer KVB-Mitarbeiterin, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Dienstag. Nun muss der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheiden, ob es zu einer Revision kommt und geprüft wird, ob das Urteil Rechtsfehler enthält.

Am vergangenen Freitag hatte das Kölner Landgericht in seinem Urteil "zweifelsfrei festgestellt", dass das Stadtarchiv wegen eines gravierenden Fehlers beim Bau einer neuen U-Bahn-Haltestelle eingestürzt war. Das Gericht sprach den 57-jährigen Bauüberwacher Manfred A. aufgrund eines ihm zur Last gelegten Fehlverhaltens schuldig und verhängte einer Strafe von acht Monaten auf Bewährung. Der vorsitzende Richter Michael Greve sprach von einem Urteil mit "Augenmaß". Kritiker werteten die Entscheidung als zu milde.

Bei dem Einsturz des Stadtarchivs am 3. März 2009 waren zwei Menschen ums Leben gekommen, fast 40 Personen verloren ihre Wohnungen. Unzählige historische Dokumente waren verschüttet worden, der Schaden liegt nach Schätzung der Stadt Köln bei 1,2 Milliarden Euro.

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