Düsseldorf (dpa/lnw) - Der Weltkonzern Volkswagen hat gegen ein kleines Modellbau-Unternehmen vor Gericht in Düsseldorf den Kürzeren gezogen. Volkswagen wollte dem Modellbauer verbieten lassen, Modelle des legendären VW Bulli (T1) zu vertreiben. Doch das Landgericht Düsseldorf machte am Mittwoch deutlich, dass die Klage aus mehreren Gründen keine Aussicht auf Erfolg hat. Daraufhin zogen die Anwälte von VW sie zurück (Az: 12 O 172/16).
Richterin Jutta von Gregory hatte zunächst erklärt, dass man in Düsseldorf örtlich nicht zuständig sei, weil dort keine nachweisbare Verletzungshandlung stattgefunden habe. Außerdem sei die Klage zu unbestimmt und auch inhaltlich sehe das Gericht keinen Wettbewerbsverstoß.
VW hatte argumentiert, mit den nicht lizenzierten Modellen werde der gute Ruf des Autobauers ausgebeutet. Doch das Gericht verwies auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2010: Der habe in einem vergleichbaren Fall entschieden, dass Opel keine Ansprüche hat. Verbraucher könnten durchaus unterscheiden zwischen dem Original-Fahrzeug und einem Miniatur-Auto.
VW war gegen die fränkische Modellbaufirma Premium Classixxs zu Felde gezogen, die inzwischen BB Services heißt. Die hatte den legendären Bulli maßstabs- und originalgetreu im Miniaturformat nachgebaut. Der erste Bulli (T1) wurde von 1950 bis 1967 gebaut.
Das beklagte Unternehmen hatte hochpreisige Modellautos für 40 bis 250 Euro produziert und verkauft. VW hatte argumentiert, dass die Design-Ikone VW Bulli das gestalterische Erbe des Konzerns sei. Die Beklagte täusche die Bevölkerung über die Herkunft der Modellautos und beute den guten Ruf der VW AG aus.
Der Modellbauer legte dagegen ein Gutachten vor, wonach nur 38,9 Prozent der Bevölkerung meinen, dass Modellautos vom Hersteller des Originals stammten. Der Streitwert war auf 250 000 Euro beziffert worden. Der Anwalt des Modellbauers zeigte sich nach der Verhandlung sehr zufrieden mit dem Ausgang, verwies aber darauf, dass es noch zahlreiche weitere Streitfälle gebe.
Seit Jahren streiten sich Autohersteller und Modellbauer vor Gerichten immer wieder über die Frage, ob und wie viel Lizenzgebühren zu zahlen sind.