Verfassungsgericht:Muss man Blitzern blind vertrauen?

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Geschwindigkeitsüberwachung in Dortmund. (Foto: Friedrich Stark/imago images)

Helmut Wagner fuhr 22 km/h zu schnell und sollte dafür zahlen. Das weckte seinen Widerstandsgeist und er klagte - bis zum Verfassungsgericht. Er wollte wissen: Wie kommt ein Blitzer überhaupt zu seinem Ergebnis? Nun hat das Gericht entschieden.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Man kann es Helmut Wagner wirklich glauben, dass er nicht wegen des Geldes bis nach Karlsruhe gegangen ist. Der Mittsiebziger hat in Göttingen ein Unternehmen aufgebaut, in seiner Gründerzeitvilla hängen zwei Kronleuchter im Arbeitszimmer, vor der Tür stehen teure Autos. So jemand muss sich nicht wegen eines Knöllchens von 105 Euro vor Gericht streiten. 22 Stundenkilometer zu schnell soll er auf der Landstraße gefahren sein. So was passiert einem Vielfahrer immer mal wieder.

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