Gerichtsurteile:Wenn der Vermieter nackt im Hof liegt

Gerichtsurteile: Ein gutes Buch und sich dabei die Sonnenstrahlen auf den Bauch scheinen lassen: Nacktbaden auf dem eigenen Balkon ist erlaubt, wenn ein paar Regeln eingehalten werden.

Ein gutes Buch und sich dabei die Sonnenstrahlen auf den Bauch scheinen lassen: Nacktbaden auf dem eigenen Balkon ist erlaubt, wenn ein paar Regeln eingehalten werden.

(Foto: Alamy Stock Photos / TW Photo Images/mauritius images / Alamy Stock P)

Textilfreies Sonnenbaden, Wandern nur mit Schuhen bekleidet, Schwimmen ohne Oberteil: Wer für seinen Körper Freiheit beansprucht, landet schnell mal vor Gericht. Doch auch die Empörung der anderen hat ihre Grenzen.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Neulich machte die Nachricht von einem nackt sonnenbadenden Vermieter aus dem Frankfurter Westend die Runde, der mit den Mietern einer Büro-Etage im selben Haus in Konflikt geraten war. Die wollten die Miete mindern, wegen des nackten Mannes im Hof und angeblich auch im Flur, aber da zog das Oberlandesgericht Frankfurt nicht mit. Erstens hatte der Mann angegeben, den Flur stets im Bademantel zu durchschreiten. Und zweitens sei der unbekleidete Sonnenfreund auf seiner Liege nur zu sehen gewesen, wenn man sich weit aus dem Fenster beuge.

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