Brände:Letztes Jahr 7,7 Hektar Wald im Nordosten verbrannt

Bonn/Schwerin (dpa/mv) - Waldbränden sind im vergangenen Jahr in Mecklenburg-Vorpommern 7,7 Hektar Wald zum Opfer gefallen. Von den 25 Feuern waren ausschließlich Nadelwälder betroffen, wie aus der aktuellen Waldbrandstatistik hervorgeht, die die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung am Montag in Bonn veröffentlicht hat. Im Jahr davor waren 8,8 Hektar Wald bei 31 Bränden betroffen gewesen.

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Bonn/Schwerin (dpa/mv) - Waldbränden sind im vergangenen Jahr in Mecklenburg-Vorpommern 7,7 Hektar Wald zum Opfer gefallen. Von den 25 Feuern waren ausschließlich Nadelwälder betroffen, wie aus der aktuellen Waldbrandstatistik hervorgeht, die die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung am Montag in Bonn veröffentlicht hat. Im Jahr davor waren 8,8 Hektar Wald bei 31 Bränden betroffen gewesen.

Bundesweit ging die Zahl der Waldbrände dem Bericht zufolge um 43 Prozent auf 608 zurück, es verbrannten 283 Hektar Wald nach 526 Hektar im Jahr davor. Im Ländervergleich an der Spitze lag erneut Brandenburg mit allein 232 Bränden auf rund 92 Hektar. Das Bundesland sei wegen seiner sandigen Böden und leicht brennbaren Kiefernwälder besonders anfällig für Feuer, hieß es.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern sind sandige Böden in Teilen des Landes verbreitet. Deshalb investiert das Land viel Geld in die Vorbeugung und Kontrolle von Waldbränden. Mehr als 1,1 Millionen Euro waren es 2016 - von bundesweit knapp 2 Millionen Euro.

Die häufigste bekannte Waldbrandursache war bundesweit und auch in Mecklenburg-Vorpommern Brandstiftung. In ganz Deutschland zählte die Behörde 158 Waldbrände auf 40 Hektar, die vorsätzlich herbeigeführt wurden. Weitere 140 Waldbrände auf 64 Hektar entstanden demnach durch Fahrlässigkeit. Bei 214 Waldbränden auf 74 Hektar war die Ursache unbekannt. Im Nordosten stellten die Experten in sieben Fällen vorsätzliche Brandstiftung fest, sechs wurden auf Fahrlässigkeit zurückgeführt. Bei neun Bränden ließ sich die Ursache nicht ermitteln. Einmal wurde eine natürliche Ursache, bei zwei weiteren Bränden „sonstige handlungsbedingte Ursachen“ ausgemacht.

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