Haben Frauen ein Recht auf weibliche Ansprache in Formularen? Nein, hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Demnach erleiden Frauen keinen Nachteil, wenn sie in Vordrucken als "Kunde" angesprochen werden, die Formularsprache dürfe männlich bleiben. Das oberste deutsche Zivilgericht wies damit die Revision einer Sparkassen-Kundin aus dem Saarland zurück ( VI ZR 143/17).
Geklagt hatte Marlies Krämer. Die 80-Jährige fühlt sich mit männlichen Formulierungen wie "Kunde" oder "Kontoinhaber" nicht angesprochen und wollte die Sparkasse Saarbrücken dazu verpflichten, in ihren Formularen auch von Kontoinhaberinnen und von Kundinnen zu sprechen.
Weibliche Anrede:Es geht um Gerechtigkeit, nicht um Befindlichkeiten
Eine Frau zieht vor Gericht, weil sie von ihrer Sparkasse als Kundin angesprochen werden möchte, nicht als Kunde. Das Urteil könnte den Weg zu einem zeitgemäßen Umgang miteinander ebnen.
Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband weigerte sich und wollte am "generischen Maskulinum" festhalten, also an der verallgemeinernden Form, die grammatisch zwar eindeutig männlich ist, aber nach herkömmlichem (inzwischen umstrittenen) Verständnis alle umfassen soll. Mit der Nennung beider Geschlechter werde alles noch komplizierter, so die Argumentation.
"Es ist mein verfassungsmäßig legitimes Recht, dass ich als Frau in Sprache und Schrift erkennbar bin", sagte dagegen Krämer. Das sah der VI. BGH-Zivilsenat mit seinen drei Richtern und zwei Richterinnen anders: Die verallgemeinernde Ansprache in männlicher Form sei weder ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht noch ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Auch Amts- und Landgericht Saarbrücken hatten Krämers Klage bereits abgewiesen. Die Argumentation des Landgerichts klang eher traditionell. Das "generische Maskulinum" werde nun mal geschlechtsneutral verwendet, das sei schon seit 2000 Jahren so und damit eine "historisch gewachsene Übereinkunft" und keine Diskriminierung. In der Wissenschaft gibt es allerdings längst Studien, wonach etwa männlich gefasste Stellenausschreibungen Frauen von Bewerbungen abhalten. Hätte die Klägerin recht bekommen, hätten mehr als 800 verschiedene Sparkassen-Formulare umgeschrieben werden müssen. Auch für alle Formen der Vertragssprache hätte ein solches Urteil Folgen haben können.
Obwohl Marlies Krämer nun unterlegen ist, will sie weiterkämpfen. "Ich ziehe auf jeden Fall vor das Bundesverfassungsgericht", kündigte sie bereits vorab an. "Ich sehe das überhaupt nicht mehr ein, dass ich als Frau totgeschwiegen werde." Für die Seniorin ist es nicht der erste Kampf dieser Art: In den 90er Jahren verzichtete sie so lange auf einen Pass, bis sie als "Inhaberin" unterschreiben konnte. Später sammelte sie erfolgreich Unterschriften für weibliche Wetter-Hochs.