Sexueller Missbrauch:Schwimmlehrer zu zwölf Jahren Haft verurteilt

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Der Angeklagte verbirgt sein Gesicht hinter einem Aktenordner, neben ihm Verteidiger Christian Süß. (Foto: dpa)
  • Ein 34-jähriger Schwimmlehrer ist zu einer zwölfjährigen Haftstrafe und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.
  • Das vom Landgericht Baden-Baden sahen 133 Fälle sexuellen Missbrauchs, darunter drei schwere, als erwiesen an.
  • Weil er Fotos und Filme von den Taten machte, war die Beweislast erdrückend.

Von Thomas Hummel

Eltern schicken ihre Mädchen zum Schwimmenlernen in eine private Schule. Der Schwimmlehrer Dimitri ist ein junger, freundlicher Mann. Sie vertrauen ihm. Manchmal sitzen die Eltern am Beckenrand und schauen zu. Später erfahren sie, was passierte, wenn niemand zusah oder genau hinsah: Der 34-Jährige verging sich an vielen der ihm anvertrauten Kinder. Er bedrängte sie, fasste sie im Intimbereich an. Manchen Kindern drohte er damit, er würde sie "totmachen", wenn sie zu Hause redeten. Das älteste seiner Opfer war zwölf Jahre alt, das jüngste vier.

Die Tatorte waren Schwimmbäder in der badischen Provinz, in Kuppenheim, Gernsbach, Bad Herrenalb sowie in den Kreisstädten Lörrach und Baden-Baden. Erst als 2017 die Eltern zweier Fünfjähriger unabhängig voneinander Anzeige in Rastatt stellten, begann die Kriminalpolizei, der Sache nachzugehen. Am Ende sah das Landgericht Baden-Baden 133 Fälle sexuellen Missbrauchs an 37 Mädchen als erwiesen an, darunter drei schwere.

Am Montag nun das Urteil: zwölf Jahre Haft plus anschließende Sicherungsverwahrung. Damit folgte der Richter fast der Forderung der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger, die für Opfer und deren Eltern sprachen. Das gesamte Unrecht, das der Angeklagte auf sich geladen habe, sei enorm, begründete der Richter. Da es sich um ein eingeschliffenes Verhaltensmuster handele, sei auch die Sicherungsverwahrung angemessen - obwohl der Mann bislang nicht vorbestraft war. Der Angeklagte hatte sich zuvor entschuldigt: "Ich bereue zutiefst die Taten, die ich begangen habe." Nach Ansicht der Staatsanwältin habe er allerdings nur ein Mindestmaß an Einsicht und Reue gezeigt. Er habe immer nur zuzugeben, was nicht mehr zu leugnen gewesen sei. Sie nannte die Taten "verachtenswert und sittlich auf unterster Stufe anzusiedeln." Während des Verfahrens hatte der Mann seinen Chef beschuldigt, er habe ihn bedroht und zu den Taten gezwungen. Das wurde als Schutzbehauptung enttarnt. Ein Sachverständiger hatte dem Angeklagten pädophile Neigungen und volle Schuldfähigkeit bescheinigt.

Der in der Ukraine geborene Deutsche Dimitri T filmte die Vorgänge bisweilen mit einer Unterwasserkamera. Oder er machte Fotos. Bei einer Hausdurchsuchung fanden die Ermittler das Material, was zu einer ungewöhnlichen Beweisfülle führte. In vielen Fällen des sexuellen Missbrauchs steht vor Gericht Aussage gegen Aussage und es fällt den Betroffenen schwer, ihre Anschuldigungen zu beweisen.

Eine Mutter hatte während des Prozesses ausgesagt, dass ihre inzwischen 13 Jahre alte Tochter in der Folge der Vorgänge nicht mehr ins Schwimmbad gehe und ungern mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahre. Zu Hause habe das Mädchen nur preisgegeben, dass der Mann sie "komisch angefasst" habe. Oftmals rücken missbrauchte Kinder nicht sofort mit der ganzen Wahrheit heraus, wenn sie sich Eltern oder anderen anvertrauen. Sie tasten sich mit Andeutungen, Wortschnipseln oder Gesten an das Geschehene heran. Sie geben diffuse Signale von sich, mit denen sie für sich selbst versuchen herauszufinden, was etwa die Eltern zu dem sagen, was sie erfahren haben.

"Wenn Erwachsene darauf nicht reagieren, akzeptiert das Kind die Vorgänge", erklärte Bettina Rulofs von der Deutschen Sporthochschule im Interview mit der SZ. Dabei habe es vielleicht die ganz schlimmen Dinge noch gar nicht erzählt, weil damit Scham verbunden sei. Dann folgt die Vermeidungsstrategie, Täter und Tatort aus dem Weg zu gehen.

Er trennte einzelne Mädchen von der Gruppe, um sie zu missbrauchen

Dimitri T. separierte die Mädchen, an denen er sich verging, aus der Gruppe. Er ging mit ihnen entweder in die Umkleidekabine oder auf die Toilette. Dort soll er zum Beispiel ein Mädchen im Intimbereich berührt und es aufgefordert haben, seinen Penis anzufassen. In anderen Fällen gab er an, er wolle einzelne Mädchen im Kurs gesondert fördern. Daraufhin soll er Luft aus den Schwimmflügeln gelassen und während der angeblichen Hilfestellungen unter Wasser den Badeanzug beiseitegeschoben haben, um dem Mädchen zwischen die Beine zu fassen.

Forscherin Rulofs befasst sich seit Jahren mit dem Thema sexuelle Gewalt im Sport. Sie rät Eltern, bei Andeutungen der Kinder immer wieder nachzufragen: "Wie empfindest du das? Was sagen die anderen? Bist du allein mit dem Trainer?" Ihrer Ansicht nach komme das Thema trotz vieler Bemühungen und Fortschritte nur langsam an der Basis des Sports an. "50 Prozent der Vereine halten das Thema für kaum relevant, gerade die kleinen, von Ehrenamtlichen geführten Klubs", sagt sie.

Der Fall des Schwimmlehrers im Badischen spielte sich außerhalb des organisierten Sports ab. Empfehlungen zum Umgang mit dem Thema wie zum Beispiel durch die Deutsche Sportjugend kommen hier häufig gar nicht an.

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