Landgericht München:Riskante Rutschfahrt

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Auf der Rutsche "Freier Fall" hat sich der Kläger verletzt. Laut Gutachten war sie aber technisch in Ordnung. (Foto: Matthias Köpf)

Ein Familienvater erleidet im Wolfratshauser Märchenwald eine Sprunggelenksfraktur und fordert Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Von Andreas Salch, München

Der Wolfratshauser Märchenwald wird aller Voraussicht nach nicht für einen schwerwiegenden Unfall haften müssen, den sich ein Familienvater auf der Rutsche "Freier Fall" zugezogen hat. Der Familienvater erlitt am 31. August 2021, als er mit seiner damals fast sieben Jahre alten Tochter vom Rutschenturm hinabrutschte, eine Fraktur des Sprunggelenks. Außerdem verletzte er sich seinen Unterschenkel. Daraufhin hatte der Mann den Märchenwald in einem zivilgerichtlichen Verfahren vor dem Landgericht München II auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 36 000 Euro verklagt. Nach seiner Ansicht hätte der Unfall nicht passieren dürfen, wenn die Anlage technisch in Ordnung gewesen wäre.

Obwohl der zuständige Richter den Familienvater bereits beim ersten Verhandlungstermin Ende November vergangenen Jahres darauf hingewiesen hatte, dass seine Klage kaum Erfolg haben dürfte, bestand dieser dennoch auf Einholung eines Gutachtens durch einen technischen Sachverständigen. Die Ergebnisse seiner Untersuchungen stellte der Gutachter nun in einem zweiten Termin am Freitag dem Gericht vor. Fazit: Die Rutsche befand sich zum Unfallzeitpunkt in einem technisch einwandfreien Zustand.

Ein technischer Mangel ist laut Gutachten ausgeschlossen

Der Familienvater hatte sich vor der Rutschfahrt auf eine Filzmatte hinter seine Tochter gesetzt und seine Beine außen neben denen seiner Tochter in einen sogenannten Fußsack gesteckt. Gleich nach Beginn der Fahrt habe er einen Ruck verspürt, so der Kläger. Die Filzmatte sei nach hinten und sein Fuß aus dem Fußsack gerutscht. Passiert sei dies womöglich, weil die Rutschbahn nass gewesen sei, hatte der Familienvater im ersten Verhandlungstermin erklärt. Allerdings: Die Rutsche ist überdacht. Und selbst wenn die Rutschbahn nass gewesen sei, könne dadurch die Filzmatte nicht verrutschen, stellte der technische Sachverständige bei der Vorstellung seines Gutachtens am Freitag klar.

Warum es zu dem Unfall kam, lasse sich nicht mehr feststellen, sagte Vorsitzende Richter. Ein technischer Mangel an der Anlage zum Unfallszeitpunkt könne jedenfalls ausgeschlossen werden, so der technische Sachverständige. Generell gelte, sagte er: "Wenn ich keine Gefährdung will, darf ich keine Rutsche bauen." Der "Freie Fall" im Märchenwald entspreche aber den geltenden technischen Standards. Erst wenige Wochen vor dem Unglück im August 2021 war die Anlage vom TÜV überprüft worden. Dabei wurden zwar zwei Schweißnahtrisse an der Verbindungstelle zwischen Rutschbahn und Turm festgestellt. Der Schaden wurde jedoch binnen weniger Tage beseitigt. "Ich kann nichts finden, was zu dem Unfall geführt hat", sagte der Sachverständige mehrmals zu dem Familienvater und dessen Anwältin. Und der Vorsitzende Richter stellte am Ende der Verhandlung fest: "Ich sehe für die Klage keine Aussicht auf Erfolg." Ein Urteil in der Sache wird Ende September dieses Jahres verkündet.

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