Verwaltungsgericht München:Wohnen unter der Abrissbirne

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Verwaltungsgericht München: Die drei Einfamilienhäuser am Isarspitz in Weidach sollen wieder abgerissen werden, weil es sich laut Gericht um Schwarzbauten handelt.

Die drei Einfamilienhäuser am Isarspitz in Weidach sollen wieder abgerissen werden, weil es sich laut Gericht um Schwarzbauten handelt.

(Foto: Harry Wolfsbauer)

Drei Einfamilienhäuser in der Nähe von München, drei Familien mit Kindern leben dort zur Miete. Das Problem: Es handelt sich um Schwarzbauten - und die sollen nun abgerissen werden. Wie konnte es soweit kommen?

Von Benjamin Engel

Im facettenreichen, bis vor Gericht ausgetragenen Streit um den Bau dreier Einfamilienhäuser am Wolfratshauser Isarspitz droht allen Beteiligten eine Niederlage. Da sind zum einen die Mieter. Sie sollen ihr Zuhause verlieren, weil es sich um Schwarzbauten handelt - und würden doch am liebsten dort wohnen bleiben. Aber das Verwaltungsgericht München hat eine nachträgliche Baugenehmigung erst jüngst abgelehnt, weil die bestehenden Gebäude von den ursprünglich genehmigten Bescheiden zu sehr abweichen. Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen will nun die Beseitigung der Häuser anordnen. Da ist zum anderen der Bauherr aus dem Landkreis. Er soll alle drei Häuser abreißen und ein hohes Bußgeld zahlen. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig. Der Unternehmer hat die Zulassung der Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragt.

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