Am Tölzer Isarleitenweg:Wohnbauprojekt verzögert sich

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Dreigeschossige Gebäude für 30 Wohnungen will die Stadt zwischen dem Isarleitenweg und dem Gabriel-von-Seidl-Weg bauen. (Foto: Harry Wolfsbauer)

Die Stadt will 30 Wohnungen zu bezahlbaren Preisen schräg gegenüber der Asklepios-Klinik errichten. Wegen eines Verfahrensfehlers muss nun der Bebauungsplan erst einmal nachgebessert werden.

Von Klaus Schieder, Bad Tölz

Der umstrittene Bau von etwa 30 Wohnungen zwischen dem Gabriel-von-Seidl-Weg und dem Isarleitenweg in Bad Tölz verzögert sich weiter. Das liegt allerdings nicht daran, dass Anwohner gegen das Projekt geklagt haben. Vielmehr muss die Stadt ein anderes juristisches Problem beheben. Sie bediente sich 2021 in ihrem Bebauungsplan für die Außenbereichsfläche eines Paragrafen, den das Bundesverwaltungsgericht voriges Jahr als unvereinbar mit EU-Recht bewertete.

"Der Gesetzgeber schafft es immer wieder, uns zu überraschen."

Diese Regelung im Baugesetzbuch ermöglichte ein beschleunigtes Verfahren. Für den Isarleitenweg bedeutete dies konkret: Die Stadt konnte auf eine Umweltprüfung und einen Umweltbericht verzichten. Sie muss nun möglicherweise von vorne anfangen und einen neuen Bebauungsplan aufstellen. "Der Gesetzgeber schafft es immer wieder, uns zu überraschen", sagte Bürgermeister Ingo Mehner (CSU) am Dienstagabend im städtischen Bau-und Stadtentwicklungsausschuss.

Das Areal schräg gegenüber der Asklepios-Stadtklinik wollte der österreichische Investor Arcus einmal für einen neuen Hotelkomplex nutzen, gegenfinanziert durch Eigentumswohnungen. Von diesem Plan, der 2017 zerstob, blieb nur die Idee übrig, Wohnhäuser zu errichten. Auf eigenem Grund möchte die Stadt dort dreigeschossige Gebäude mit etwa 30 Wohnungen bauen, die zu bezahlbaren Preisen angeboten werden sollen.

So sahen einst die Pläne der Firma Arcus für das neue Hotel auf dem Gelände gegenüber der Stadtklinik aus. Davon ist nur die Idee für Wohnhäuser übrig geblieben. (Foto: Redserve/oh)

Dagegen rührte sich jedoch heftiger Widerstand der Anwohner. Unter anderem befürchten sie massive Wohnblöcke vor ihren kleinen Häusern, Probleme mit dem Grundwasser und eine Zerstörung von Alleebäumen. Auch die Widmung des Isarleitenwegs als Grünzug stößt auf Kritik. Sie reichten deshalb eine Normenkontrollklage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein. Dort sei der Bebauungsplan, der auch im Stadtrat nur eine hauchdünne Mehrheit gefunden hatte, in einem Eilverfahren für rechtmäßig befunden worden, teilte Bauamtsleiter Christian Fürstberger mit. In der Hauptsache steht das Urteil allerdings noch aus.

Für die geplanten Wohnhäuser gibt es keinerlei Schwierigkeiten mit den Paragrafen im Baugesetzbuch, es geht alleine um die Außenbereichsfläche. Dabei handelt es sich nach Fürstbergers Dafürhalten um "eine landwirtschaftliche Wiese ohne besondere Qualität". Der Bauamtschef verwies darauf, dass der Gesetzgeber zwischenzeitlich eine neue Regelung geschaffen hat, um schon aufgestellte, aber fehlerhafte Bebauungspläne quasi "zu heilen". Und zwar durch ein ergänzendes Verfahren. Damit könnte die fehlende Umweltprüfung und der Umweltbericht am Isarleitenweg nachgeholt werden.

Ob ein solches Heftpflaster auf den Bebauungsplan geklebt werden kann, ist jedoch fraglich. Sollte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ihn für unwirksam erklären, dann "ist das Heilungsverfahren nicht möglich", sagte Fürstberger. In diesem Fall bliebe der Stadt nichts anderes übrig, als für den Außenbereich einen neuen Bebauungsplan aufzustellen und parallel dazu den Flächennutzungsplan zu ändern.

"Es geht hier um Verfahrensfragen, nicht um Inhaltliches."

Aber noch ist es nicht soweit. Zunächst werde man "die ersten Schritte" zu einem ergänzenden Verfahren gehen, sagte Fürstberger. Dass sie zum Ziel führen, hält er jedoch für eher zweifelhaft. Ob und wie dieser neuer Paragraf anzuwenden sei, könne man jetzt nicht sagen, ergänzte Bürgermeister Mehner. "Es geht hier um Verfahrensfragen, nicht um Inhaltliches, das ist es, was so frustriert." Das gleiche Problem hatte die Stadt im Übrigen schon mit dem Baugebiet Hintersberg II auf der Zwickerwiese. Auch dort musste der Bebauungsplan wegen des beschleunigten Verfahrens nachgebessert werden.

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