Schulen in Bad Tölz-Wolfratshausen:Das ändert sich in der Schülerbeförderung

Lesezeit: 2 min

Ab September werden viele Schülerabos im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen umgestellt. (Foto: Franz Xaver Fuchs)

Durch die Einführung des Deutschlandtickets und der MVV-Verbundraumerweiterung kommt es zu mehreren Umstellungen im neuen Schuljahr. Das Landratsamt erklärt, was für wen ab September gilt.

Von Celine Chorus, Bad Tölz-Wolfratshausen

Viele Familien stehen in den Sommerferien vor der Frage, wie in wenigen Wochen die Schülerbeförderung im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen geregelt sein wird. Denn: Diejenigen, die bisher mit Verbindungen des Regionalverkehrs Oberbayern (RVO) unterwegs sind, müssen sich im kommenden Schuljahr auf gleich zwei Umstellungen gefasst machen. Das Landratsamt hat die Grundzüge der Regelung sowie die Auswirkungen des Deutschlandtickets und die für Dezember geplante MVV-Verbundraumerweiterung zusammengefasst:

Was ändert sich für die Schülerinnen und Schüler, die bis zur Einführung der MVV-Verbunderweiterung im Dezember mit dem RVO unterwegs sind?

Von September an werden viele Schülerabos umgestellt. Alle Kinder und Jugendlichen, die Anspruch auf Kostenfreiheit ihres Schulwegs haben und deren Monatskarte mehr als 49 Euro beziehungsweise 29 Euro kosten würden, erhalten ab September ein reguläres Deutschlandticket, beziehungsweise Ermäßigungsticket. Damit dürfen sie bundesweit und ganzjährig alle Regional- und Nahverkehre benutzen. Mit der Verbunderweiterung für den gesamten Landkreis werden ab dem 1. Januar 2024 dann nahezu alle Deutschlandtickets auf ein 365-Euro-Ticket des Münchner Verkehrs- und Tarifverbunds (MVV) umgestellt. Dieses Ticket gilt ebenfalls ganzjährig in allen Verkehrsmitteln im MVV-Gebiet.

Welchen Vorteil bietet die Umstellung auf das Deutschlandticket sowie auf das 365-Euro-Ticket?

Auf diese Weise werden einige Tickets günstiger. Zusätzlich bietet die Umstellung auf das Deutschlandticket als auch dann im Dezember auf das 365-Euro-Ticket des MVV den großen Vorteil, dass alle Verkehrsmittel (zum Beispiel Regionalbusse, Stadtbusse, S-Bahnen, Regionalzüge) im gesamten MVV-Gebiet uneingeschränkt benutzt werden dürfen. Dadurch können die Wege von und zur Schule flexibler gestaltet werden.

Gibt es auch einen Nachteil durch die Umstellung?

Aufgrund der freien Wahl des Verkehrsmittels kann es vereinzelt zu Kapazitätsengpässen kommen. Das Landratsamt betont zwar, dass man sich in enger Zusammenarbeit mit den Verkehrsunternehmen um die beste Lösung bemühe, bittet jedoch um Verständnis, dass möglicherweise nicht immer nachgesteuert werden kann.

Für wen gilt die Beförderungspflicht?

Der Landkreis ist bis einschließlich der 10. Klasse beförderungspflichtig. Die Schülerinnen und Schüler ab der 11. Klasse müssen ihre Beförderung selbst organisieren und können sich dann die angefallenen Kosten (abzüglich der Familienbelastungsgrenze, diese liegt für das abgelaufene Schuljahr 2022/2023 bei 490 Euro) erstatten lassen. Die Beförderungspflicht besteht nur zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht der nächstgelegenen Schule.

Was bedeutet nächstgelegene Schule?

Nächstgelegene Schule ist diejenige Schule, die mit den günstigsten Tickets zumutbar zu erreichen ist. Wartezeiten von 30 Minuten vor, beziehungsweise 60 Minuten nach Unterrichtsbeginn gelten nach allgemeiner rechtlicher Auffassung als zumutbar, ebenso Stehplätze im Bus oder der Bahn.

Gilt die Beförderungspflicht für jede Streckenlänge?

Die Beförderungspflicht besteht nur dann, wenn der Weg vom Wohnort zur Schule für Schülerinnen und Schüler der 1. bis 4. Klasse länger als zwei Kilometer, für Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse länger als drei Kilometer ist.

Wann muss der Schulweg noch selbst finanziert werden?

Sobald der Schulweg bei Erst- bis Viertklässlern kürzer als zwei Kilometer, für alle weiteren Schülerinnen und Schüler kürzer als drei Kilometer ist, müssen diese ihn in der Regel selbst bewältigen. Fällt die Entscheidung auf eine Schule, für die der Schulweg teurer ist als zu einer vergleichbaren Schule, müssen die Kosten ebenfalls selbst getragen werden.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: