Photovoltaik für Privathaushalte:Mehr Geld, weniger Bürokratie, keine Steuern mehr

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Wer an den Aufbau einer privaten Photovoltaikanlage denkt: Die Verbraucherzentrale gibt Tipps. (Foto: Harry Wolfsbauer)

Energieberatung der Verbraucherzentrale erklärt die wichtigsten Neuerungen beim privaten Bau von Solaranlagen.

Von Claudia Koestler, Bad Tölz-Wolfratshausen

Private Betreiber von Photovoltaik-Anlagen können sich seit Jahresbeginn über attraktivere Rahmenbedingungen freuen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Bayern, die auch eine Beratungsstelle in Geretsried hat, in einer Pressemeldung hin. Mit den Änderungen wolle die Bundesregierung größere Anreize für den Einsatz erneuerbarer Energien schaffen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale erklärt die wichtigsten Neuerungen:

Wer Strom aus der eigenen Photovoltaik (PV)-Anlage ins Netz einspeist, kann sich über eine höhere Vergütung freuen. Je nach Art der Anlage (Eigenversorgung oder Volleinspeisung) unterscheidet sich dabei der Preis. Für die Einspeisung der Überschüsse aus Anlagen zur Eigenversorgung gibt es bei bis zu zehn Kilowatt Leistung 8,2 Cent pro Kilowattstunde. Bei zehn bis 40 Kilowatt Leistung sind es 7,1 Cent pro Kilowattstunde und bei 40 bis 100 Kilowatt Leistung 5,8 Cent pro Kilowattstunde. Für die Einspeisung des Stroms aus Anlagen zur Volleinspeisung gibt es bei bis zu zehn Kilowatt Leistung 13 Cent pro Kilowattstunde. Bei zehn bis 40 Kilowatt Leistung sind es nun 10,9 Cent pro Kilowattstunde und bei 40 bis 100 Kilowatt Leistung 10,9 Cent pro Kilowattstunde.

Für die dauerhaft höhere Vergütung müssen Betreiber ihre Volleinspeise-Anlage vor Inbetriebnahme sowie jährlich jeweils bis zum 30. November dem zuständigen Netzbetreiber melden, heißt es in der Pressemeldung.

Solarstrom selber nutzen ist am wirtschaftlichsten

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale rät: "Für die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher ist es am wirtschaftlichsten, ihren Solarstrom selbst zu nutzen." Auch eine Kombination aus einer kleinen Anlage mit hohem Eigenverbrauchsanteil sowie einer großen Anlage zur Volleinspeisung könne sinnvoll sein.

Seit diesem Jahr entfällt laut Verbraucherzentrale beim Kauf einer PV-Anlage und einem dazugehörigen Stromspeicher die Mehrwertsteuer. "Für die Einspeisung von Strom aus Photovoltaik-Anlagen, die ab dem Jahr 2023 installiert wurden, zahlen Erzeuger meist auch keine Umsatzsteuer mehr." Wichtigste Voraussetzung dabei: Die Anlage liefert maximal 30 Kilowatt.

Auch bei der Einkommensteuer gibt es Erleichterungen und bürokratische Hürden wurden abgeschafft oder abgebaut: Einnahmen aus dem Verkauf von Solarstrom und die private Nutzung zur Eigenversorgung sind steuerbefreit. Die Anlagen dürfen dazu bis zu 30 Kilowatt beziehungsweise 15 Kilowatt je Wohneinheit leisten. "Die PV-Anlage kann hierbei sowohl auf dem Ein- oder Mehrfamilienhaus oder auch auf einem Nebengebäude, wie einem Carport, installiert sein. Bei mehreren Anlagen darf die Gesamtleitung maximal 100 Kilowatt betragen", erklärt die Verbraucherzentrale.

Seit Jahresbeginn dürfen neu in Betrieb gegangene PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 25 Kilowatt sowie ältere Anlagen mit einer Leistung von bis zu sieben Kilowatt ihr volles Potenzial ausschöpfen. Sie können nun den gesamten erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen und müssen nicht ­wie bisher auf 70 Prozent der Nennleistung gedrosselt werden.

Neuer Ratgeber hilft bei Planung und Umsetzung

Bei der Planung und Umsetzung des eigenen PV-Projekts hilft der neue, seit 6. Juni 2023 erhältliche "Ratgeber Photovoltaik. Solarstrom und Batteriespeicher für mein Haus". Er beantwortet unter anderem alle wichtigen Fragen rund um die eigene Photovoltaikanlage, Batteriespeicher, die Ladestation fürs E-Auto und die Anbindung an die Wärmepumpe. Der Ratgeber hat 240 Seiten und kostet 24 Euro als Buch und 19,99 Euro als E-Book. Er ist kann im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder telefonisch unter Telefon 0211 /38 09 555 bestellt werden.

Bei Fragen zu Photovoltaik hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. In Geretsried ist jeden dritten Donnerstag im Monat zwischen 13.30 Uhr und 18 Uhr (nach Terminvereinbarung) geöffnet, und zwar im Rathaus, Zimmer 026, Karl-Lederer-Platz 1. Weitere Informationen erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher auch unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Online-Vorträge zu Energiethemen sind unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/veranstaltungen zu finden.

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