Vereinsrecht:Unterstützung für die Vorsitzende

Ein Vereinsrechtsexperte hält im Ostuferschutzverband nur Scribas Einladung für gültig.

Im offen ausgebrochenen Konflikt unter den Vorstandsmitgliedern des Ostuferschutzverbandes (OSV) könnten juristische Auseinandersetzungen folgen. Sowohl die erste Vorsitzende Ursula Scriba als auch der Zweite Vorsitzende Johannes Umbreit mit dem Rest des Vorstandes haben für diesen Freitag, 15. Juli, zur selben Uhrzeit - aber an unterschiedlichen Orten - zu Mitgliederversammlungen eingeladen. Der auf Vereinsrecht spezialisierte Münchner Rechtsanwalt Roland P. Weber hält allerdings nur die von der Ersten Vorsitzenden einberufene Mitgliederversammlung für gültig. Denn die habe als erste eingeladen und beide Versammlungen seien zeitlich miteinander unvereinbar. "Es gilt das Prioritätsprinzip", so Weber.

Für seine Einschätzung stützt sich der Jurist mit Kanzlei in der Maximilianstraße auf das Handbuch zum Vereins- und Verbandsrecht von Bernhard Reichert (14. Auflage). Laut Paragraf 7 der OSV-Satzung muss der Vorstand mindestens zwei Wochen im Voraus zur Mitgliederversammlung einladen. Gemeint seien damit allein die vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder, so Rechtsanwalt Weber. Im konkreten OSV-Fall: Die Erste und der Zweite Vorsitzende, beide mit Einzelvertretungsbefugnis. "Jeder von beiden kann eine Mitgliederversammlung einberufen", sagt der seit 25 Jahren auf Vereinsrecht spezialisierte Experte. Gingen beide Einladungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu, gelte das Prioritätsprinzip. "Nur die erste Einberufung ist gültig."

So argumentiert auch der von der Ersten Vorsitzenden selbst eingeschaltete Rechtsanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Georg Fischer-Brunkow laut einer Pressemitteilung. Im konkreten OSV-Fall war die Erste Vorsitzende Scriba schneller als der restliche Vorstand.

Im Ostuferschutzverband selbst sehen sich jedoch sowohl die Erste Vorsitzende als auch der restliche Vorstand im Recht.

© SZ/bene - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: