Verkehrskontrolle:Radl-Sünder im Visier

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Mit der Kontrolle des Radfahrverbots in der Tölzer Marktstraße will der Zweckverband die Sicherheit für Fußgänger erhöhen. (Foto: Manfred Neubauer)

In der belebten Tölzer Fußgängerzone herrscht tagsüber ein Radfahrverbot. Weil sich längst nicht alle Biker daran halten, kontrolliert der Zweckverband Kommunale Dienste Oberland im Sommer verstärkt. Damit soll mehr Sicherheit für Passanten geschaffen werden.

Von Klaus Schieder, Bad Tölz

Jörg Lichtenstein ist stocksauer. Mit seiner Frau ist er, von der Salzstraße her, in die Tölzer Fußgängerzone gekommen - radelnd trotz Radfahrverbots. Einer von den fünf Verkehrsüberwachern der Kommunalen Dienste Oberland (KDO), die an diesem Nachmittag eine Durchfahrtskontrolle vornehmen, hält ihn an. "Einmal bitte absteigen", sagt der Mitarbeiter des Zweckverbands. "Warum?", fragt Lichtenstein. Weil das Radeln in der Marktstraße tagsüber - von 9.30 bis 21 Uhr - nicht erlaubt sei. Daraufhin kommt es zu einem Disput, bei dem der Krankenpfleger aus Sauerlach uneinsichtig bleibt. Sein Navi habe ihm das nicht angezeigt, ein Lastwagen das Verbotsschild verdeckt. Und überhaupt: Da fahre man nun schon Fahrrad, und jetzt dies. "Dafür habe ich gar kein Verständnis", sagt er. Das Verwarnungsgeld von insgesamt 50 Euro zahlt er mit demonstrativem Missmut und verabschiedet sich mit dem Satz: "Bad Tölz ist für mich gestorben."

"Sie rauschen an einem vorbei. Die gucken nicht links und nicht rechts."

Aber es gibt auch andere Stimmen. "Sehr gut, dass in der Fußgängerzone kontrolliert wird", sagt Anette Faulstich. Die Besucherin, die sich gerade zu einer Reha in Bad Tölz aufhält, kommt eigens zu den Verkehrsüberwachern, um ihrem Unmut Luft zu machen. Vor allem die E-Biker sieht sie als Gefahr für die Passanten. "Sie rauschen an einem vorbei, die gucken nicht links und nicht rechts", sagt sie. "Da muss man echt aufpassen." Mit dieser Ansicht steht sie nicht alleine. In der jüngsten Bürgerversammlung hatte sich etwa Jenna Müller-Tuff beschwert, dass Radler die Marktstraße trotz des Verbots oft regelrecht "runterbrettern". Auch Bürgermeister Ingo Mehner (CSU), selbst ein passionierter Radler, ist solches Verhalten ein Dorn im Auge: "Ich finde diese Fahrradfahrerei in der Marktstraße ein absolutes Unding."

In der Tölzer Fußgängerzone ist das Radfahren nur zwischen 21 und 9.30 Uhr erlaubt. (Foto: Manfred Neubauer)

Die Verbotsschilder an den beiden Eingängen zur belebten Fußgängerzone halten jedoch nicht alle Biker für Dekoration. Ganz im Gegenteil, viele beachten das Verbot und schieben ihr Rad. Andererseits sind jene, die einfach im Sattel sitzen bleiben, auch nicht die große Ausnahme. Schlimme Unfälle gab es bisher zwar kaum. Allerdings: "In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Verstößen und erheblichen Gefährdungen, im Sommer 2022 gipfelte das sogar in einer Kollision zwischen eine Radfahrer und einer Fußgängerin, die verletzt wurde", erzählt Thorsten Preßler, Außendienstleiter und stellvertretender KDO-Geschäftsführer. Anfang vorigen Jahres hatte der Stadtrat beschlossen, die Verkehrsüberwachung an die KDO abzugeben. Zuvor hatte die Tölzer Polizei kontrolliert, soweit dies mit ihrem Personalstand möglich war.

Achtung, Kontrolleur: Wer jemanden mit diesem Emblem in Arbeit vertieft an seinen Auto stehen sieht, der weiß, er hat vermutlich etwas falsch gemacht. (Foto: Manfred Neubauer)

Im Sommer, von Mai an, werde der Radlverkehr in der Marktstraße zwei Mal pro Monat kontrolliert, sagt Preßler. Dies sei abhängig von der Witterung, auch davon, ob eine Überwachung gerade notwendig ist. "Wir bauen das auch mal spontan ein." Dabei werden Verstöße gegen das Verbot nicht immer gleich mit einer Geldbuße belegt. "Viele sind einsichtig", sagt Max Brummer, Teamleiter ruhender Verkehr im Zweckverband. Meist genüge eine mündliche Verwarnung. Die Radfahrer, die gestoppt werden, erklärten oft, sie hätten das Verbotsschild übersehen. Manche gestünden auch ein, dass sie es ignoriert hätten. Und obwohl die Verkehrsüberwacher - anders als die Polizei - niemanden festhalten und um die Personalien lediglich bitten dürfen, funktionieren die Kontrollen, wie Brummer berichtet: "Es gab noch nie jemanden, der sich verweigert hätte."

14 mündliche Verwarnungen, zwölf Mal ein Bußgeld

Zwei Stunden lang sind die fünf Verkehrsüberwacher an diesem Nachmittag in der Fußgängerzone unterwegs. Das Ergebnis: Sie registrierten 26 Ordnungswidrigkeiten, sprachen 14 mündliche Verwarnungen aus, verlangten zwölf Mal ein Verwarnungsgeld. "Acht Radler mit hohem Tempo wurden mit jeweils 25 Euro zur Kasse gebeten", so Preßler. Ein wenig teurer wurde es im Übrigen für vier Autofahrer, die ohne Sonderberechtigung durch die Fußgängerzone kurvten: Sie zahlten jeweils 50 Euro.

Dem Verdacht von Jörg Lichtenstein, dass in Bad Tölz wohl "der Stadtsäckel leer" sei, widerspricht Außendienstchef Preßler. Der Zweckverband sei ein Dienstleister für die Kommunen und gebe die Bußgelder "eins zu eins" an sie ab, allerdings müsse Bad Tölz den Einsatz der Verkehrsüberwacher bezahlen - und dies kostet laut Preßler mehr, als durch Verwarngelder hereinkommt. Die Aktion diene also keineswegs dem Abkassieren, sagt er. Sie solle vor allem "mehr Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger" schaffen.

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