Umstrittenes Projekt:Stadt will Flüchtlingsunterkunft verhindern

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Eine geplante Gemeinschaftsunterkunft am Isarleitenweg Bad Tölz findet keine Zustimmung im Stadtrat. (Foto: Claudia Koestler/oh)

Der Tölzer Stadtrat beschließt eine Veränderungssperre und einen neuen Bebauungsplan für das Areal.

Von Petra Schneider, Bad Tölz

Der Tölzer Stadtrat hat am Montag das klare Votum des Bauausschusses gegen eine Gemeinschaftsunterkunft (GU) am Isarleitenweg bekräftigt. Einstimmig und ohne Diskussion wurde die Aufstellung eines geänderten Bebauungsplans für das Areal westlich der Bockschützstraße beschlossen und außerdem eine Veränderungssperre verhängt. Damit ist festgelegt, dass dort vor allem Wohnen möglich ist, Anlagen für "soziale Zwecke", zu denen etwa eine GU gehört, aber nicht.

Eine entsprechende Empfehlung an den Stadtrat hatte der Bauausschuss vorige Woche gegeben. Anlass ist der Bauantrag eines Tölzer Investors, der auf dem Grundstück eine GU mit rund 50 Metern Länge bauen will, in der 96 Menschen untergebracht werden könnten. Die Stadt will das verhindern, weil sie ihre Quote nach dem Königsteiner Schlüssel bereits übererfüllt und die Anlage aus Sicht der Stadträte zu massiv wäre. Der Bauausschuss hatte den Antrag deshalb einstimmig abgelehnt und baurechtliche Gründe ins Feld geführt: Die Bebauung auf dem Areal würde durch die GU zu dicht, es fehlten Entwässerungspläne und Stellplätze.

Lärmintensive Nutzungen ausgeschlossen

Um auf Nummer sicher zu gehen, hat der Stadtrat am Montag nun außerdem einen neuen Bebauungsplan verabschiedet. Bislang ist an der Isarleite eine Nutzung als allgemeines Wohngebiet festgelegt. Das soll aus Sicht der Stadt im Wesentlichen auch so bleiben, man habe den Bebauungsplan nun aber genauer definiert, sagte Bauamtsleiter Christian Fürstberger. So sollen insbesondere lärmintensive Nutzungen ausgeschlossen werden. Nicht möglich sind auch Anlagen für soziale Zwecke - also etwa Flüchtlingsunterkünfte. Zulässig sollen dagegen "nicht störende" Handwerksbetriebe und Anlagen für gesundheitliche Dienstleitungen sein, die sich etwa im Rahmen des geplanten Hotels an der Bockschützstraße ansiedeln könnten. Ausnahmsweise sollen auch Beherbergungsbetriebe möglich sein. Um den derzeitigen Ist-Zustand zu sichern, wurde eine Veränderungssperre erlassen.

Das Landratsamt könnte allerdings eine Befreiung von den Vorgaben des neuen Bebauungsplans aussprechen und die Baugenehmigung für die GU trotzdem erteilen. Allerdings nur, wenn die Verhältnismäßigkeit der Baumaßnahme begründet werden kann und sie zwingend notwendig wäre. Bad Tölz hat nach Ansicht von Bürgermeister Ingo Mehner (CSU) seine Pflicht zur Unterbringung von Geflüchteten aber bereits mehr als erfüllt: Denn nach aktuellem Stand hat die Stadt 832 Asylsuchende und Geflüchtete aufgenommen, darunter 412 aus der Ukraine. Laut Quote müssten es nur 455 sein. Das entspricht einer Übererfüllung um 83 Prozent. Falls das Landratsamt trotzdem die GU am Isarleitenweg genehmigt, werde die Stadt eine Klage erwägen, hatte Mehner bereits angedeutet.

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