Justiz in Bayern:Bewährungsstrafe für Kindesmissbrauch

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Am Amtsgericht Wolfratshausen versagte das Notstromaggregat. (Foto: Hartmut Pöstges)

Ein 22-Jähriger gesteht vor dem Wolfratshauser Jugendschöffengericht.

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Der Appell der Richterin an den jungen Mann, der sich am sechsjährigen Kind einer befreundeten Familie vergangenen haben soll, scheint gefruchtet zu haben. Der einstige Bundeswehrsoldat gestand am zweiten Verhandlungstag, die Hand des Mädchens beim einem Waldspaziergang an seinen Penis geführt zu haben. Dafür verurteilte ihn Friederike Kirschstein-Freund, die Vorsitzende Richterin des Wolfratshauser Jugendschöffengerichts, wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr.

Noch am ersten Verhandlungstag hatte der heute 22-jährige Angeklagte, der mittlerweile als Koch arbeitet, die Vorwürfe abgestritten. Daraufhin mahnte die Richterin den Mann, noch einmal in sich zu gehen. "Wenn irgendetwas gewesen sein könnte, wäre das Gericht sehr dankbar, wenn es dem Kind die Vernehmung ersparen könnte", so Kirschstein-Freund. Darauf reagierte der Angeklagte nun doch mit einem Geständnis.

Die Familie des jungen Mannes und die des Mädchens kannten sich gut. Am 18. Juni 2022 wurde gemeinsam an einem See im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen gefeiert. Zwischen 21 und 22 Uhr gingen der Angeklagte und das Kind in ein angrenzendes Wäldchen zum Spazieren. Der Mann gab an, hinter einen Busch gegangen zu sein, um zu pinkeln. Das Mädchen habe er aufgefordert, währenddessen am Weg zu warten. Doch es sei ihm hinterhergelaufen, um ihn zu erschrecken und sei dabei unabsichtlich an seinen Penis gekommen.

Laut Anklage soll der 22-Jährige hingegen die Hand des Mädchens gepackt und darauf gelegt haben. Nachdem das Kind sich losgerissen habe, soll der Angeklagte Hand an sich gelegt haben.

Die Bundeswehr hat den jungen Mann nach dessen Angaben aufgrund der Vorwürfe entlassen. Er selbst berichtete, sich psychologische Hilfe gesucht zu haben. Das Urteil ist laut der Richterin rechtskräftig.

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