Bauprojekte:Altenpflegeheim an der Geltinger Straße

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Für eine Nutzung des Wolfratshauser Grundstücks von Christoph Marklstorfer und Jakob Rottmann macht der Bauausschuss den Weg frei - wenn auch denkbar knapp.

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Viermal mussten Architekt Christoph Marklstorfer und Diplomkaufmann Jakob Rottmann anfragen, bis sich nun eine mögliche Bebauung für ihr Grundstück an der Geltinger Straße herausgeschält hat. Im Bauausschuss des Wolfratshauser Stadtrats fiel erst der Plan für ein Senioren-Chalet durch, sogar zweimal ein Nein erhielt dann das zwischenzeitlich modifizierte Konzept für ein Hotel samt Gastwirtschaft mit Kulturbühne. Jetzt kann sich der Bauausschuss ein Altenpflegeheim auf dem freien Grünstreifen zwischen dem Tenniscenter Hahn und dem Schützenheim vorstellen. Das Ergebnis war aber denkbar knapp: Sechs Stadträte stimmten dafür, vier dagegen. Ob das Vorhaben jedoch tatsächlich bauordnungsrechtlich zulässig ist, hat das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen zu entscheiden.

Über die Zustimmung zu ihrem Vorbescheidsantrag seien er und sein Partner Jakob Rottmann ganz froh, sagt Architekt Marklstorfer auf Nachfrage. Damit seien sie im Grunde wieder am Ausgangspunkt ihrer Überlegungen. Im September vor einem Jahr hatte der Bauausschuss die Voranfrage für ein Seniorenwohnheim abgelehnt, weil es mit fünf Geschossen zu massiv auf der freien Flur erschien. Dafür wäre es auch nötig gewesen, den Bebauungsplan zu ändern, der an dieser Stelle nur zwei Vollgeschosse plus Dachgeschoss zulässt. Unter diesen Voraussetzungen hätten sie dann am Konzept für ein Altenpflegeheim weitergearbeitet, so Marklstorfer. "Die Anfrage von Betreibern ist dafür sehr groß." Im kommenden Jahr wollten er und sein Projektpartner Rottmann mit den Plänen auf jeden Fall weiterkommen.

Damit konnte das Duo noch nicht restlos überzeugen. Beide hatten ihrer Anfrage einen Fragenkatalog beigelegt, um zu klären, welche Nutzung der Bauausschuss überhaupt für zulässig hält. Das Gremium verwarf mit fünf zu fünf Stimmen ein Boardinghouse, eine Tages-, eine Nacht- und eine Kurzzeitpflege sowie einstimmig ein ambulantes Operationszentrum und Arztpraxen. So oft separat abstimmen zu müssen, verstand Josef Praller (BVW) nicht. "Viele Fragen ergeben sich von ganz alleine durch das Baurecht", monierte er. Für ihn sei es nicht Sinn der Sache, den städtischen Bauausschuss mit einer Flut von Anfragen zu beschäftigen. Fritz Schnaller (SPD) sprach sich dagegen aus, von vornherein zu allem Nein zu sagen. "Wir brauchen in Wolfratshausen dringend eine Tages-, eine Nacht- und eine Kurzzeitpflege", warb er. "Wir können dem zustimmen, vorbehaltlich der Kreisbehörde, die prüft, ob es endgültig zulässig ist."

Für das Grundstück setzt der Bebauungsplan ein Sondergebiet für Freizeit und Erholung fest. Grundsätzlich zulässig sind Anlagen für sportliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke, ein reines Boardinghouse zum Übernachten, ein Ärztehaus oder ambulantes OP-Zentrum sind aus Sicht der Verwaltung damit nicht abgedeckt. In jedem Fall stellt sich für Richard Kugler (Wolfratshauser Liste) die Frage, ob die Geltinger Straße das erhöhte Verkehrsaufkommen verkraften könne.

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