19-Jähriger vor Gericht:Die Drifter vom Tölzer Festplatz

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Der Hinweis ist unmissverständlich: Auf dem Festplatz im Tölzer Moraltpark darf nicht gedriftet werden. (Foto: Manfred Neubauer)

Immer wieder bringen Fahrer dort ihre Autos ins Rutschen. Ein Geretsrieder will Youtube-Videos nachahmen - und wird erwischt.

Von Benjamin Engel, Bad Tölz

Beim Drifting über- oder untersteuern die Fahrer ihre Autos so stark, dass sie in der Kurve seitlich ins Rutschen kommen. Zahlreiche Videos davon gibt es auf Internetplattformen: Ein solches sah sich auch ein 19-jähriger Geretsrieder an und entschied sich, die waghalsigen Fahrmanöver auf dem mit Schotter befestigten Festplatz im Tölzer Moraltpark nachzuahmen, was dort öfter vorkommt. Mit seinem Auto fräste der junge Mann im August vergangenen Jahres tiefe Spurrillen in den Untergrund. Er wurde auf frischer Tat ertappt und angezeigt. Vor dem Wolfratshauser Amtsgericht war der Mann wegen Sachbeschädigung angeklagt. Das Verfahren wurde zwar eingestellt, der Angeklagte muss 16 Sozialstunden ableisten. Eine Firma schätzt die Kosten für die Instandsetzung des Platzes aber auf 4000 Euro.

Der Angeklagte räumte die Vorwürfe von Beginn an ein: "Ich weiß, dass ich schuldig bin", sagte er. Auf Youtube habe er Videos von Drifting-Manövern gesehen und sich gedacht, das wolle er auch ausprobieren. Am 11. August 2016 fuhr er mit seinem Wagen auf den Festplatz im Moraltpark. "Ich habe gedacht, auf dem Parkplatz passiert nichts." Kaum hatte er mit dem Auto zwei Runden im Kreis gedreht, als ihn der Wirt der benachbarten Gaststätte - er hat den Festplatz von der Stadt gepachtet - entdeckte und bei der Polizei anzeigte.

Der Jugendliche hatte dem Platzpächter 500 Euro angeboten, um den Schaden zu begleichen. Doch dieser habe den Betrag nicht angenommen, sagte er. Der Pächter habe ihm erklärt, dass dies so nicht möglich sei. Denn die Stadt fordere 4000 Euro, um den Platz wieder herrichten zu können.

Ein Schild am Festplatz weist eigens darauf hin: "Der Parkplatz ist Eigentum der Stadt Bad Tölz. Beschädigungen durch Brems- oder Driftmanöver werden zur Anzeige gebracht." Trotzdem ist der Platz genau dafür bekannt. "Es gibt etwa vier bis fünf Fälle im Jahr", sagt ein Mitarbeiter des Tölzer Ordnungsamts auf Nachfrage. Bei kleineren Schäden habe die Stadt auch schon einmal ein Auge zugedrückt. Der Platz werde bei Veranstaltungen zum Parken genutzt. Der Pächter sei dann dafür verantwortlich. An diesen gingen auch die Rechnungen bei Schäden. Der Pächter könne schließlich die Verursacher belangen.

Amtsrichter Urs Wäckerlin verwies auf die ausstehende Forderung von 4000 Euro gegen den jungen Mann und mahnte: "Die Firma ist berechtigt, das von Ihnen auf dem Gerichtsweg geltend zu machen. Es könnte eine Klage auf Sie zukommen."

Bereits vor Kurzem musste sich das Wolfratshauser Amtsgericht mit zwei jungen Männern auseinandersetzen, die auf der Liegewiese im Erholungsgelände Ambach am Starnberger See ebenfalls mit ihren Autos gedriftet hatten. Das Verfahren gegen beide wurde eingestellt. Sie mussten Sozialstunden ableisten.

Drifting ist keineswegs harmlos, kann sogar tödlich enden. So starben Anfang Januar ein 20 und 21 Jahre alter Österreicher nach solchen Fahrmanövern auf einem Parkplatz im Skigebiet Sudelfeld in Oberaudorf (Landkreis Rosenheim). Ihr Auto geriet ins Schleudern und landete auf dem Dach in einem Bach. Die beiden Männer konnten noch befreit werden, starben aber wenig später.

© SZ vom 25.01.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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