Wohnraum:Untervermietung an Medizintouristen: Firma muss Bußgeld zahlen

Lesezeit: 1 min

  • Gegen eine Firma wurde ein Bußgeld verhängt, weil sie Wohnungen an Medizintouristen vermietet hat.
  • Wohnraum-Initiativen kritisieren den Stadtrat: Viel zu oft werde nicht energisch genug durchgegriffen oder nur eine sehr geringe Strafe verhängt.

Von Inga Rahmsdorf

Die Lokalbaukommission der Stadt hat gegen eine Firma ein Bußgeld in fünfstelliger Höhe verhängt, weil diese zahlreiche Wohnungen an Touristen vermietet hat, die zur medizinischen Behandlung nach München gekommen sind. Wohnungen an Medizintouristen unterzuvermieten gilt seit 2013 in München als Zweckentfremdung und ist nicht erlaubt. Das Amtsgericht hat die Auffassung der Lokalbaukommission bestätigt, das Urteil ist rechtskräftig.

Das Urteil weise in die richtige Richtung, sagt Peggy Schön. Sie ist Initiatorin der Initiative "Wohnraum für Münchner statt für Medizintouristen", die gemeinsam mit dem Mieterverein in einer Online-Petition den Stadtrat auffordert, konsequenter gegen diese Untervermietungen vorzugehen und sie zu ahnden.

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Viel zu oft werde nicht energisch genug durchgegriffen oder nur eine sehr geringe Strafe verhängt, kritisiert Schön. Schließlich könne man schnell erkennen, wenn Wohnraum zweckentfremdet werde. Das Referat für Stadtplanung weist die Kritik zurück. "Wir sind bereits tätig", sagt ein Sprecher. Der Fall, bei dem das Bußgeld in fünfstelliger Höhe verhängt worden ist, zeige doch, dass die Behörde sehr wohl entschieden gegen Zweckentfremdung vorgehe.

Gäste müssten in Hotels oder Apartmenthäusern untergebracht werden

"Medizintouristen wohnen mit steigender Tendenz während ihres Aufenthalts in München in normalen Mietwohnungen", warnt der Mieterverein. Die Aufenthaltsdauer variiere zwischen zwei Wochen und drei Monaten. Es sei eine lukrative Einnahmequelle für die Vermieter, entziehe aber dringend benötigten Wohnraum.

Wenn Kliniken um diese Patienten werben, dann müsse auch sichergestellt werden, dass die Gäste in Hotels oder Apartmenthäusern untergebracht werden und nicht in Gebäuden, die zum regulären Wohnen gedacht seien, fordert Schön.

"Die Stadt München hat die Schaffung bezahlbaren Wohnraums versprochen, vermag es aber nicht, diesen Missbrauch von Wohnraum zu unterbinden", heißt es in der Online-Petition, der sich bisher etwa 1250 Unterstützer angeschlossen haben und die noch bis Ende März läuft. Sie fordern, dass die in München geltende Zweckentfremdungssatzung verschärft und deren entschlossene Anwendung durchgesetzt wird.

© SZ vom 09.03.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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