Wohnen in München:Mieterverein startet Petition gegen Medizintourismus

Araberinnen in München, 2006

Die Kliniken in Bogenhausen locken viele arabische Gäste nach München.

(Foto: CATH)

Vermieter sollen ein höheres Bußgeld zahlen, wenn sie Wohnungen zweckentfremdet an Medizintouristen vergeben.

Von Katharina Kutsche

Bezahlbarer Wohnraum ist in München bekanntermaßen knapp - und die Vermietung an Medizintouristen blockiere den Markt zusätzlich, kritisiert der Mieterverein München. Die Interessenvertretung startet daher eine Online-Petition, die seit Montag bis Ende März freigeschaltet ist. Sie richtet sich an den Münchner Stadtrat: Er soll die Zweckentfremdungssatzung verschärfen und deren konsequente Anwendung durchsetzen.

Bei Medizintouristen handele es sich meist um Familien aus dem arabischen Raum, die während der Behandlung eines Familienmitglied in einem Münchner Klinikum in der Stadt wohnen - je nach Behandlung zwischen zwei Wochen und drei Monaten, schätzt der Mieterverein.

Ziel der Petition ist daher, die Satzung mit dem Punkt "Zweckentfremdung durch Medizintouristen" zu konkretisieren. Außerdem solle der Freistadt aufgefordert werden, auch das zugrunde liegende Gesetz entsprechend zu ändern. Bisher liegt eine Zweckentfremdung unter anderem dann vor, wenn Wohnraum beruflich oder gewerblich genutzt wird oder länger als drei Monate leer steht.

Die Satzung der Landeshauptstadt soll verhindern, dass dem Wohnungsmarkt Wohnraum entzogen wird. Wer dagegen verstößt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 50 000 Euro belangt werden. Die Höhe werde aber nicht ausgereizt, kritisiert Anja Franz, Sprecherin des Mieterverein: "Die Vermietung ist für die Eigentümer so lukrativ, dass sie die Bußgelder in ihre Berechnung mit einkalkulieren."

Für Mieter in benachbarten Wohnungen sind die Medizintouristen vor allem wegen ihres Verhaltens ein Ärgernis. So klagte eine Hausgemeinschaft aus der Paul-Heyse-Straße gegen einen Münchner Wohnungseigentümer mit arabischen Wurzeln, der drei Appartements in ihrem Haus an die Familien von ausländischen Patienten vermietete. Die Kläger fühlten sich durch das ihrer Ansicht nach rücksichtslose Verhalten der Kurzzeitmieter gestört, doch die Amtsrichter wiesen die Klage im Oktober 2014 ab. Nun muss das Landgericht entscheiden, das Urteil wird für Rosenmontag erwartet.

Ein weiterer arabischstämmiger Münchner hatte im Arabellapark mindestens 30 Wohnungen zweckentfremdet und dafür eine Nutzungsuntersagung des zuständigen Amtes für Wohnen und Migration erhalten. Dagegen klagte er im Sommer 2015 vor dem Münchner Verwaltungsgericht - erfolglos. Solch entschlossenes Vorgehen der Stadt wünscht sich Anja Franz vom Mieterverein häufiger, schließlich sei das Problem der Medizintouristen vor allem eines: "eine Münchner Eigenheit".

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