Ist das Werbung für Viagra oder nur für den Onlineversand? Das Landgericht München I verhandelte am Montag eine Klage der Apothekerkammer Nordrhein gegen ein Münchner Unternehmen wegen einer über die Plattform Instagram verbreiteten Werbung. Zwar fiel am Montag noch kein Urteil, gleichwohl verfing die Deutung des Unternehmens am Montag nicht, es gehe nur um allgemeine Online-Werbung. Der Werbespot beschäftige sich "mit nichts anderem als Viagra", sagte die Vorsitzende Richterin. Neben dieser Frage spielt auch das juristische Konstrukt des Verkaufs eine Rolle. Die Wellster Healthtech Group als Beklagte sitzt zwar in München, der Prozess läuft aber auch über Gesellschaften im Ausland. Auch hier schien das Gericht seinen Ausführungen nach eher nicht den Argumenten der Beklagten zu folgen.
Die Werbung war unter anderem beim Pressesprecher der Apothekerkammer gelandet, wie dieser bestätigte. Das Landgericht hatte die Werbung bereits per einstweiliger Verfügung untersagt. Die Apothekerkammer sieht das Video als verbotene Werbung für ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel - konkret Viagra. Eine Entscheidung wird am 13. November erwartet.