Verkehr in München:Wenn Falschparken richtig teuer wird

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Wer auf den Gleisen der Tram parkt, muss womöglich nicht nur den Strafzettel und die Rechnung des Abschleppdiensts bezahlen. (Foto: Daniel Karmann/dpa)
  • Etwa 200 Mal im Jahr blockieren Autos in München die Trambahngleise.
  • Wenn die MVG einen Schienenersatzverkehr einrichtet und die Tram-Passagiere mit Taxis weiterbefördert, werden diese Kosten dem Falschparker auferlegt.
  • Dass diese Praxis rechtens ist, hat nun das Amtsgericht Frankfurt am Main bestätigt.

Von Stephan Handel, München

Ein paar Zentimeter nur können Hunderten von Menschen die Zeit stehlen: Mal eben am Straßenrand geparkt, geht schon, aber dann kommt die Straßenbahn - und kommt nicht vorbei. Das ist ärgerlich für die Fahrgäste. Und richtig teuer für den Falschparker: Denn er muss nicht nur den Strafzettel für die Ordnungswidrigkeit bezahlen und eventuell die Rechnung des Abschleppdiensts. Wenn die MVG einen Schienenersatzverkehr einrichtet und die Tram-Passagiere mit Taxis weiterbefördert, dann werden auch diese Kosten dem Blockierer auferlegt. Dass diese Praxis rechtens ist, hat nun das Amtsgericht Frankfurt a. M. für einen dortigen Fall bestätigt (AZ.: 32 C 3586/16).

Die Mühlen der Verwaltung mahlen auch in Hessen gemächlich: Der Vorfall, der zu dem Frankfurter Verfahren führte, ereignete sich im August 2013. Da parkte abends um 19.10 Uhr ein Autofahrer seinen Wagen in der Offenbacher Landstraße, Hausnummer 309. Dort fahren die Straßenbahn-Linien 15, 16 und 18 vorbei - das heißt, sie wären gefahren, wenn nicht das Auto die Gleise blockiert hätte. Eine Stunde dauerte es, den Weg wieder freizubekommen; in dieser Zeit wurden die Fahrgäste mit Taxis weiterbefördert. Das kostete die Verkehrsgesellschaft Frankfurt 948,13 Euro, die sie dem Falschparker in Rechnung stellte, zuzüglich einer "allgemeinen Schadenspauschale" von 25 Euro.

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Fast 1000 Euro also insgesamt - das war dem Autofahrer zu viel, er weigerte sich zu zahlen. Als er verklagt wurde, argumentierte er, dass das Eigentum der Klägerin nicht verletzt worden sei, auch sei nicht in den Gewerbebetrieb eingegriffen worden, außerdem habe die Verkehrsgesellschaft durch den Einsatz von Taxis ihre Pflicht zur Schadensminderung verletzt. Damit fand er aber bei dem Amtsrichter kein Verständnis. Schon die Eigentumsverletzung sah er sehr wohl gegeben: "Die Klägerin konnte die Straßenbahngleise nicht mehr bestimmungsgemäß nutzen, was in diesem Fall einem vollständigen Entzug der Nutzungsmöglichkeit gleich kam", heißt es in dem Urteil.

Und weil die Verkehrsgesellschaft per Vertrag mit der Stadt Frankfurt zur Personenbeförderung verpflichtet ist, war es auch angemessen, Taxis zu bestellen. Dass der Schaden geringer sein könnte, dass also die Taxifahrer sich unrechtmäßig auf Kosten der Verkehrsgesellschaft bereichert hätten, hält das Gericht für unmöglich: Ein Zeuge hatte ausgesagt, "dass der Auftrag für die Taxifahrer so lukrativ sei und unter den Taxifahrern eine derart hohe Kontrolle herrsche, dass ein Betrug ausgeschlossen sei".

Der Klage wurde stattgegeben, der Autofahrer ist also zur Zahlung verpflichtet, mittlerweile ist das Urteil auch rechtskräftig. Für die Münchner Verkehrsgesellschaft in Person ihres Sprecher Matthias Korte ist die Frankfurter Entscheidung keine Überraschung: "Wir nehmen Falschparker für Schienenersatzverkehr ebenfalls in Regress", sagt Korte. "Wir mussten bislang aber noch niemanden verklagen, die haben immer freiwillig gezahlt."

Die Kosten lägen in der Regel bei etwa 250 Euro, "es gibt aber auch Rechnungen über 500 Euro". Etwa 200 Mal im Jahr kommt es, wie es im Fachjargon heißt, zu "Streckenunterbrechungen wegen Falschparker" - darin sind aber auch die Fälle enthalten, in denen der Trambahnfahrer das Problem durch energisches Klingeln in Minutenschnelle selbst lösen kann.

Wenn es nicht so schnell geht, sind Taxis laut Korte die beste Lösung: "Die sind sofort zur Stelle, so dass die Fahrgäste nicht zu lange warten müssen." Nicht ausschließen will der Sprecher, dass gelegentlich auch zur Selbsthilfe gegriffen wird - dass ein paar kräftige Männer das Blockade-Auto mit vereinten Muskeln rasch die paar Zentimeter zur Seite wuchten. Allerdings, so Korte: "Das ist natürlich total illegal."

© SZ vom 19.04.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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