Restaurant in Unterschleißheim:Kakerlaken - lebendig und tot - am Büffet

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Trotz mehrmaliger Beanstandungen der Hygienebedingungen hatte die Chefin eines asiatischen Restaurants eine gewisse Gleichgültigkeit an den Tag gelegt. Nun wurde sie zu einer Geldstrafe verurteilt.

Von Susi Wimmer

"Die Zutaten überzeugen durch Frische", ist auf der Webseite des Restaurants Asien Palast in Unterschleißheim zu lesen. Denn "die Gesundheit spielt in der asiatischen Esskultur eine ganz wichtige Rolle". Doch die Lebensmittelkontrolleure des Landratsamtes hatten von der "exotischen, exzellenten und einmaligen Küche" einen anderen Eindruck: Im Theken-, Küchen- und Büffetbereich tummelten sich - weniger exotisch - Kakerlaken, lebendig und tot. Nicht ganz so exzellentes, weil falsch gelagertes, Kängurufleisch weilte in der Kühlung und diverses Küchenzubehör wurde nicht nur einmalig verdreckt vorgefunden.

Da die Geschäftsführerin Xiaofang X. trotz mehrmaliger Beanstandungen eine gewisse Gleichgültigkeit an den Tag legte, wurde sie jetzt vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 9000 Euro verurteilt. Die Höhe der Tagessätze fiel laut Richter Wilfried Dudek milde aus, da die Gastronomie in Pandemiezeiten arg gebeutelt sei.

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Vorsätzliches Inverkehrbringen von für den Verzehr durch Menschen ungeeigneter Lebensmittel - so lautet der sperrige juristische Fachbegriff für das, was die Kunden im Asien Palast erwartete. Die Anklageschrift fußt auf den Berichten der Kontrolleure, die im Dezember 2019 und Januar dem Palast Besuche abstatteten, eben aufgrund vorangegangener Vorfälle - und einer Vorstrafe der Geschäftsführerin. Sie fanden die Räume in einem Zustand vor, der laut Staatsanwalt Henning Heinen "Ekel und Widerwillen" auslöst: Im Thekenbereich Dreck und tote Kakerlaken, ebenso beim chinesisch-mongolischen Büffet, beim Kühltisch und auch anderswo lebendige Kakerlaken, Dreck im Dunstabzug, verfettete Lampenschirme, eine stark verschmutzte Softeismaschine, nicht ordnungsgemäß aufgetauter Fisch, falsch gelagertes, vorbereitetes Fleisch, dreckige Dosenöffnerzinken, unsachgemäß gelagertes Gemüse und so weiter.

Seine Mandantin habe sich bemüht, die Schädlinge zu bekämpfen, sogar gut 10 000 Euro darin investiert, dabei sei einiges schiefgelaufen, sagt Anwalt Thomas Bruggmann. Trotzdem, sagt Staatsanwalt Heinen, blieben massive Verunreinigungen. Er sehe eine "gewisse kriminelle Energie und Hartnäckigkeit", da könne man auch eine Bewährungsstrafe verhängen. "Warum schließt man den Laden nicht?", fragte Richter Dudek in den Raum. Und: "Das ist wohl schwieriger, als einen Strafprozess zu führen." Am Ende räumte die Geschäftsführerin alle Vorwürfe ein. Dudek hofft, dass durch den Prozess der Frau nun der Ernst der Lage klar geworden sei.

© SZ vom 07.11.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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