In Schönwetterperioden ist der Hachinger Bach ein fröhlich gluckerndes Gewässer, das die Anrainer mit Wohlwollen betrachten, in das sie gerne beim Eisessen die Füße hängen und von dem man kaum ahnt, dass es bei mehrtägigen starken Regenfällen ziemliches Unheil anrichten kann. Wenn dann mal wieder die Keller volllaufen, rufen alle nach Hochwasserschutz, bekräftigen die Wichtigkeit der interkommunalen Zusammenarbeit und geben ein Gutachten in Auftrag. Wieder mal. Und dann will einer nicht mitmachen. So war das bisher immer entlang des Hachinger Bachs, und so ist es jetzt wieder. Diesmal hängt es an Unterhaching.
Schon in den Nullerjahren wurden Berechnungen zum sogenannten hundertjährigen Hochwasser angestellt. 2013 konnten nach den anhaltenden starken Niederschlägen an Pfingsten alle sehen, wie das ist, wenn es kommt: überschwemmte Grundstücke, Wasser in den Häusern. Also verständigten sich die Gemeinden Oberhaching, Taufkirchen, Unterhaching, Neubiberg und die Stadt München auf ein gemeinsames Gutachten zum Hochwasserschutz. Wie viel Wasser seitdem den Hachinger Bach heruntergeflossen ist, hat noch nie einer ausgerechnet. Doch es war eine Menge, so lange wie diese Abstimmung schon dauert. Maßnahmen umgesetzt wurden bisher nicht.
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Zunächst zeigten die Gemeinden am Oberlauf - Oberhaching und Taufkirchen - wenig Interesse am gemeinsamen Hochwasserschutz, weil mögliche Überschwemmungen ja vor allem am Unterlauf Probleme bereiten. Dann forderte vor allem Unterhaching eine weitere Expertise, diesmal zum Grundwasser. Denn es ist bekannt, dass im Gebiet rund um den Wasserturm und im benachbarten alten Ortskern neben dem Bach vor allem das wenige Meter unter der Oberfläche befindliche Grundwasser nach oben drückt. Es sollte nun geklärt werden, ob dieser Effekt noch verstärkt wird und es alles nur noch schlimmer macht, wenn bei Taufkirchen Rückhaltebecken für den Hochwasserschutz gebaut würden.
Dieses Gutachten wurde 2016 von der Stadt München in Auftrag gegeben, im vergangenen Frühsommer lag sieben Jahre später das Ergebnis vor. Allerdings so richtig schlau wurde niemand daraus, klar war nur: Eine richtig tolle Lösung gibt es nicht. Noch dazu stammten die Daten der Berechnung aus dem Jahr 2014, und der Gutachter musste selbst zugeben, "dass sich die Situation inzwischen anders darstellt".
Mittlerweile haben mehrere starke Regenfälle auch die Gemeinden am Oberlauf aufgeschreckt. Zudem hat Neubiberg großes Interesse am Hochwasserschutz, weil der Ortsteil Unterbiberg stark betroffen ist. Bürgermeister Thomas Pardeller (CSU) verlor im Sommer 2022 die Geduld, weil alles so lange dauert, und kündigte an, Hochwasserschutzmaßnahmen möglicherweise auch im Alleingang zu schaffen. Dazu ist es nicht gekommen. Inzwischen aber hat Neubiberg die Federführung beim interkommunalen Hochwassermanagement von der Stadt München übernommen. Neubiberg übernehme jetzt die "verwaltungstechnische Abwicklung", heißt es in einer Sitzungsvorlage aus dem Unterhachinger Rathaus.
Damit ist Neubiberg inzwischen immerhin so weit gekommen, dass zwei Entwürfe für eine Zweckvereinbarung vorliegen, die vier der fünf Kommunen unterschrieben haben. Nur Unterhaching fehlt noch. Als die Gemeinderatsvertreter dort am Dienstagabend in der Bauausschusssitzung aber feststellten, dass sie damit nicht nur gemeinsamen Maßnahmen, sondern auch einem neuen Gutachten zustimmen und dies anteilmäßig bezahlen sollen, wurden sie zögerlich. Denn einige fragten sich: Was soll das bringen? Die Rathausverwaltung warb zwar um Zustimmung, zumal auch das Wasserwirtschaftsamt eine Neuberechnung des Überschwemmungsgebiets mit moderneren Vermessungsmethoden empfohlen hatte. "An unserer Zustimmung hängt die Zusammenarbeit", sagte Christian Franke vom Referat Ortsentwicklung, "wir müssen überlegen, ob wir der Buhmann sein wollen."
So schnell wollen die Unterhachinger trotzdem nicht entscheiden, ob sie diesmal dabei sind. Jetzt dürfen zunächst noch einmal die Fraktionen intern diskutieren. Bürgermeister Wolfgang Panzer (SPD) mahnt allerdings: "Wenn wir nicht mitmachen, müssen wir es alleine tun. Wir haben eine Verpflichtung für den Hochwasserschutz."