Verwaltungsgericht:Starnberger Bürgermeisterin John angeklagt

Lesezeit: 2 min

  • Die Landesanwaltschaft Bayern hat Klage gegen Starnbergs Erste Bürgermeisterin Eva John erhoben.
  • John wird eine Vielzahl an Verstößen gegen die Bayerische Gemeindeordnung vorgeworfen. So soll sie unter anderem Stadtratsbeschlüsse, die Verträge der Stadt Starnberg mit der Deutschen Bahn betreffen, gar nicht oder nicht hinreichend umgesetzt haben.
  • Nun wird sich das Bayerische Verwaltungsgericht in München mit dem Fall beschäftigen.

Von Peter Haacke

Die Landesanwaltschaft Bayern hat gegen die erste Bürgermeisterin der Stadt Starnberg, Eva John (Bündnis Mitte Starnberg), Disziplinarklage erhoben. Der Klage am zuständigen Verwaltungsgericht München liege "eine Vielzahl von Vorwürfen zugrunde, die Verstöße gegen die Bayerische Gemeindeordnung betreffen", heißt es in einer Pressemitteilung vom Dienstag. Die zuständige Disziplinarbehörde hatte ein Jahr lang ermittelt und war bei ihrer Untersuchung auch Hinweisen aus dem Landratsamt und dem Stadtrat der Kreisstadt nachgegangen.

Die Landesanwaltschaft listet eine Reihe von Verstößen und Versäumnissen der Bürgermeisterin auf. Eva John war weder am Dienstag noch am Mittwoch für eine Stellungnahme zu erreichen. Ihr wird insbesondere vorgeworfen, in Zusammenhang mit Verträgen zwischen der Stadt Starnberg und der Deutschen Bahn (DB) Beschlüsse des Stadtrates nicht oder nicht hinreichend vollzogen zu haben; überdies soll sie den Stadtrat darüber nicht angemessen informiert haben. Auf der städtischen Homepage habe sie Mitgliedern des Stadtrates "öffentlich rechtswidriges Handeln" vorgeworfen, ohne zuvor die Umstände geklärt zu haben. Die Behörde erkennt darin auch den Verstoß gegen eine unparteiische Amtsführung.

Bürgerversammlung in Starnberg
:Die angezählte Bürgermeisterin

Der Stadtrat verklagt Eva John - und auch beim Termin in der Schlossberghalle gerät sie unter Druck. Teilnehmer fordern den Rücktritt. Die Rathauschefin verteidigt sich.

Von David Costanzo

Die weiteren Vorwürfe: John soll ein Immobiliengeschäft mit einer nicht rechtzeitigen Beanstandung verhindert haben. Dabei handelt es sich um die vom Stadtrat beschlossenen Verhandlungen zum Kauf des Geschäftsgebäudes "Centrum". Auch der Beschluss zur Versendung einer Infobroschüre zum B2-Tunnel an Starnbergs Haushalte sei verspätet vollzogen worden. Zudem habe der Stadtrat in einer Sondersitzung unter Johns Leitung Beschlüsse gefasst, obwohl das Gremium gar nicht beschlussfähig war: Von 30 Stadträten war lediglich ein Bruchteil zu ungewöhnlicher Zeit morgens um 9 Uhr erschienen; John hatte die Ladungsfrist nicht eingehalten.

Die Landesanwaltschaft hatte das Disziplinarverfahren gegen John am 21. August 2017 eingeleitet. Da sich die Vorwürfe im Laufe des Verfahrens ausweiteten, wurde das Disziplinarverfahren mehrmals auf neue Sachverhalte ausgedehnt. Vor allem die im Zusammenhang mit der Bahn im Raum stehenden Vorwürfe gelten der Landesanwaltschaft als gravierend, weil die 1987 geschlossenen Verträge "verkehrspolitisch und finanziell für die Stadt Starnberg von sehr hoher Bedeutung sind", heißt es. Die Stadt hatte zur "Seeanbindung" - Starnbergs wichtigstes städtebauliches Projekt - bereits mehrere Gutachten in Auftrag gegeben. Die Kosten für die Neugestaltung des Bahnhofsareals werden darin auf wenigstens 100 Millionen Euro geschätzt. Bis dato sind die Pläne nur teilweise umgesetzt, die Bahn hat bereits mit einer Schadensersatzklage gedroht.

Laut Landesanwaltschaft befand sich die Stadt "gegen Ende des Jahres 2017 in der unmittelbar drohenden Gefahr, mit erheblichen Schadensersatzforderungen der Bahn konfrontiert zu werden". Ein im Raum stehendes juristisches Verfahren wurde ausgesetzt, weil sich Stadt und DB im Dezember 2017 auf ein Mediationsverfahren geeinigt hatten. Die Gespräche dazu dauern derzeit an.

Für Bürgermeisterin John bedeutet das Disziplinarverfahren die nächste Verhandlung am Verwaltungsgericht: In einem weiteren Verfahren hatte eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Stadtrat die Stadt Starnberg, deren Vertreterin die Bürgermeisterin ist, auf Einsichtnahme in ein Gutachten verklagt. Die Verhandlung endete im Juli mit einer Einigung - und einer deutlichen Mahnung an John. Nun hält die Landesanwaltschaft ein Dienstvergehen Johns jedoch für erwiesen. Welche Disziplinarmaßnahme zu verhängen ist, hängt von der Schwere des Dienstvergehens ab. "Daneben erfüllt das Disziplinarrecht den Zweck, den Beamten zur künftigen Einhaltung seiner Pflichten anzuhalten", teilt die Landesanwaltschaft mit. Ziel der Klage gegen John sei eine Kürzung der Dienstbezüge. Die Entscheidung darüber obliegt jedoch dem Bayerischen Verwaltungsgericht München, das nicht an die Einschätzung der Landesanwaltschaft gebunden ist.

© sz.de - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: