Trinkwasser am Ammersee:Asbestrohre müssen teuer ausgetauscht werden

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Knapp 33 Kilometer Wasserleitungen werden in den kommenden Jahren erneuert. Die Kosten von derzeit geschätzten 33 Millionen Euro zahlen die Kunden.

Von Christine Setzwein, Herrsching

Seit 1993 ist Asbest in Deutschland verboten. Trotzdem gibt es den krebserregenden Baustoff noch: in Gebäudefassaden etwa, in Dachschindeln, in Bodenbelägen oder Blumenkästen - und als Asbestzement in Trinkwasserleitungen. Nach einem EU-Beschluss soll Asbest bis Ende 2032 vollständig entfernt werden. Und das wird teuer. Die Wasser- und Abwasserbetriebe AWA-Ammersee müssen bis dahin 16 Kilometer Leitungen erneuern, die Wassergewinnung Vierseenland 17 Kilometer. Pro laufendem Meter fallen geschätzte Kosten von 1000 Euro an. Das wären bei 33 Kilometern rund 33 Millionen Euro.

Dass sich dieser Posten auf den Wasserpreis auswirken werde, machte der AWA-Verwaltungsratsvorsitzende Christian Schiller in der Sitzung am Donnerstag sehr deutlich, auch wenn sich der Austausch über zehn bis 15 Jahre und in mehreren Abschnitten hinziehe. Auch wenn das Thema noch nicht akut sei, "wollen wir jetzt schon offen darüber sprechen", sagte der Herrschinger Bürgermeister. Beunruhigt sein müssten die Bürgerinnen und Bürger aber nicht, findet er. Asbest sei zwar krebserregend und Asbestose als Berufskrankheit anerkannt. Aber gefährlich seien Asbestfasern nur, wenn sie eingeatmet werden und in die Lunge geraten. Der Asbestzement in den Trinkwasserleitungen sei gebunden und werde nur ausgesetzt, wenn die Rohre aufgeschnitten oder brechen würden, so Schiller.

Ohnehin müssen sich die AWA-Kunden in den Gemeinden Andechs, Herrsching, Inning, Seefeld, Wörthsee und Pähl an steigende Wasserpreise gewöhnen. Zum 1. Januar dieses Jahres wurden die Entgelte bereits erhöht, der Kubikmeter Trinkwasserie kostet nun zwischen 1,55 und 1,84 Euro - je nachdem, in welchem Zustand die gemeindlichen Wasserwerke zum Zeitpunkt der Auslagerung in die AWA waren. Pro Kubikmeter Abwasser sind 1,83 Euro fällig. Auf Anraten der Wirtschaftsprüfer soll der Wasserpreis alle drei Jahre erhöht werden.

Der EU-Beschluss aus dem Jahr 2015, dass Asbest bis 2032 völlig entfernt werden muss, muss nun in Ländergesetze umgewandelt werden. Einen genauen Gesetzestext gebe es deshalb noch nicht, sagte Schiller. Die Entsorgung von asbesthaltigem Material dürfe nur über Fachfirmen erfolgen.

© SZ vom 24.09.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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