Jugendschöffengericht Starnberg:Bewährungsstrafe wegen Vergewaltigung

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Vor dem Amtsgericht Starnberg (hier die Innenansicht) wird das Verfahren gegen einen Landwirt, dessen Schafe unter fehlendem Schatten gelitten haben sollen, am Dienstag gegen eine Geldauflage eingestellt. (Foto: Arlet Ulfers)

Der 23-jährige Angeklagte gesteht, seine damalige Freundin gegen ihren WIllen zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben.

Von Christian Deussing, Starnberg

Der junge Mann starrte regungslos aus dem Fenster, bevor der Prozess gegen ihn begann. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, seine damalige Freundin vor etwa drei Jahren mindestens in einem Fall gegen ihren Willen anal zum Geschlechtsverkehr gezwungen und ihr dabei körperliche und psychische erheblich Schmerzen zugefügt zu haben. Der Angeklagte gab die Straftat vor dem Starnberger Schöffengericht zu und entschuldigte sich bei seiner jüngeren Ex-Partnerin. Der 23-Jährige ersparte ihr mit seinem Geständnis, auch im Prozess eine Aussage machen zu müssen.

Der Mechatroniker, der im nördlichen Landkreis wohnt, wurde wegen Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer einjährigen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Er muss zudem als Entschädigung 3000 Euro an sein heute 20 Jahre altes Opfer zahlen, das sich nach der sexuellen Gewalttat einer Freundin anvertraut hatte. Dazu wurde eine Kripobeamtin im Prozess befragt. Demnach sei der Angeklagte bereits bei einer vorherigen Beziehung mit gewalttätigem Verhalten aufgefallen. Die Ermittlerin sprach von einer "grundsätzlich härteren Gangart beim Geschlechtsverkehr" des jungen Mannes.

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Richter Ralf Jehle fragte ihn, ob er sich denn inzwischen gegenüber seiner neuen Partnerin sexuell anders verhalte und er keine Macht mehr ausübe. "Alles, was wir tun, verläuft einvernehmlich und ich frage sie immer, ob es ihr gefällt", versicherte der Angeklagte. Es tue ihm leid, dass seine frühere Freundin durch ihn diesen Schmerz erfahren habe. Dann blickte der 23-Jährige zum ersten Mal hinüber zur Ex-Partnerin im Saal und erklärte: "Mein Verhalten war inakzeptabel. Ich hoffe, du kannst meine Entschuldigung annehmen oder nimmt sie zumindest wahr." Die junge Frau weinte und wurde von ihrer Schwester und Freundin getröstet.

Auch der Jugendgerichtshelfer hatte sich mit dem Angeklagten befasst. Dieser sei ein "sehr introvertierter Typ", der nach der konfliktreichen Trennung der Eltern in seiner Kindheit "emotionale Unterkühlung erlebt" habe. Er scheine sich aber gefangen zu haben, was sich auch an seinem sehr guten Abschluss der Ausbildung gezeigt habe, erläuterte der Jugendgerichtshelfer.

Der Mechatroniker zeigt sich einsichtig und reumütig

Die biografischen Brüche erkannte auch der Staatsanwalt und hob das Schuldeingeständnis des Angeklagten hervor. Es sei aber festzuhalten, dass er eine schwere Straftat mit Körperverletzung begangen habe. Der Ankläger forderte eine 14-monatige Freiheitsstrafe auf Bewährung, während der Verteidiger acht Monate für ausreichend hielt.

Das Schöffengericht betonte, dass der Angeklagte sich einsichtig und reumütig gezeigt sowie die Verantwortung für seine Tat übernommen habe.

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